Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unterstützung durch Behörde bei Weiterbildung?
Nils99:
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Um auf die Frage zu antworten wer denn jetzt in der Behörde die höherwertigen Tätigkeiten übernimmt ist die Antwort sehr einfach: keiner.
Sie werden zur Zeit einfach nicht ausgeübt durch Jemanden.
Soweit ich weiß gab es diese Stelle auch vorher nicht bzw. war nicht vergeben.
Da ich vorher nicht im öffentlichen Dienst/ Land war klang das sehr logisch für mich.
Die Stelle ist für E11 - Du hast nicht ausreichend Erfahrung um sofort diese Stelle 100% zu übernehmen, also geben wir dir E10. Damit war das auch für mich in Ordnung, ich wollte die Beschäftigung ja schließlich.
Sofern ich aber diese höherwertigen Tätigkeiten übernehme was zwangsläufig passiert, da Einzelkämpfer, werde ich dies zur Sprache bringen.
FearOfTheDuck:
Sollten dir tatsächlich vollständig alle Aufgaben übertragen werden, die dich in die EG 11 eingruppieren, solltest du irgendwann dein Gehalt entsprechend dieser EG einfordern und deine Ansprüche entsprechend geltend machen. Ein günstiger Zeitpunkt wäre etwa nach Ende der Probezeit.
Welche Tätigkeiten sind das denn, wenn du das kurz erzählen magst? Es wäre interessant zu wissen, was da bei euch bisher unerledigt blieb oder im Personalbereich neu hinzu kam.
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