Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei 50%
928€ bei 30%
Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.
Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.
Nein oder?
Du kommst bei A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet auf 1.350€ bei 30%. Ich komme auf 928€.
Bei E11, Stufe 4, 1 Kind, verheiratet kommen wir beide auf 1050€.
Das sind über 100 Euro mehr.
Bei 50% kommst du bei A12 auf 2000€ und ich auf 1578€.
Bei E11 sind es 1733.
Also auch wieder mehr.
Daher ist es bei Teilzeit so, dass ich als Beamter weniger bekommen würde.
Bei einem Kind.
Bei zwei sieht es dann anders aus, ja das stimmt.
Problem ist:
2 Kinder muss man erst mal bekommen und die ganzen Jahre dazwischen sehen als Beamter dann einfach schlechter aus finanziell.
Aber: Das mit der Tabelle stimmt. Ich kann gar nicht abschätzen, wie sich die Besoldung ändert im Herbst, gibts da schon Tendenzen?
Wenn ich da überall nochmal 200 Euro draufpacken kann, dann sieht es ja anders aus
Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?
(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.
Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein.
Ich möchte vor allem auch das große ganze Plus sehen bei der Verbeamtung, habe aber ein wenig einfach sorgevoll die kommenden Jahre im Blick. Wenn ich dann sehe, dass ich als Beamte weniger bekomme. Mit Haus abzahlen, Tieren, Kindern, da ist man einfach doch auch über 100-200 Euro mehr im Monat froh.
Wenn ich abschätzen könnte, wie sich die Besoldung im Herbst anpasst, wäre es einfacher ggf?
Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.
Ich hatte bereits Kontakt mit einem Arzt, der die Tauglichkeit prüft und es wäre laut seiner Aussage kein Problem, mit meinen Wehwehchen verbeamtet zu werden.
Meine Krankheiten schränken mich nicht ein, sie sind nur für die Versicherungen ein scheinbar ätzendes Thema, weil halt doch ab und an mit Arztbesuchen oder OP gerechnet werden muss.
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:
Das hat mir der Berater so aber anders erzählt. Ich zahle mehr, habe aber den gleichen Schutz wie wenn ich normal versichert wäre und mit der Beihilfe hat das nichts zu tun.
Das kann ich aber nochmal nachfragen.
Das mit den Wahlleistungen hat er mir auch anders angeboten. Die kann ich ganz normal dazubuchen, wie jeder andere auch.
Daher ist der Tarif auch bei 404 Euro plus abzüglich 22 Euro vom Lohn.
Es gibt auch einen für 380 ohne Wahlleistung. Die Mehrkosten sind die Wahlleistung für freie Krankenhauswahl und Arztwahl etc.
Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf
S. 10 ganz oben.
Danke, so hatte er mir das auch erklärt.
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Danke euch allen für eure tollen Beiträge !!
Ich bin nach wie vor hin und hergerissen und warte noch ein Gespräch nächste Woche Dienstag ab.
Da habe ich nochmal eine Beratung bzgl. der Versicherung.
Mal sehen, was dabei rumkommt.