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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
2strong:
--- Zitat von: Namica am 04.09.2023 08:56 ---Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei 50%
928€ bei 30%
Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
--- End quote ---
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.
Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.
Kido2911:
--- Zitat von: Namica am 01.09.2023 14:59 ---
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von zwei Vorerkrankungen leider nur mit der Öffnungsklausel in die PKV komme. Das wäre ca. 425 Euro im Monat.
Immernoch soweit so gut. Würde sich gerade noch trotzdem lohnen finanziell.
--- End quote ---
Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.
Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:
Eine private Krankenversicherung bietet Beihilfeempfängern viele Vorteile. Denn ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, wodurch sie sich besonders günstig versichern können. Doch ist eine PKV für Beamte auch mit Nachteilen verbunden. Und diese betreffen nicht nur Personen mit Vorerkrankungen, bei denen die Tarifauswahl deutlich eingeschränkt wird. Sondern auch Familien. In einigen Fällen können die Nachteile einer privaten Krankenversicherung sogar überwiegen, sodass die GKV für Beamte sinnvoller ist.
Nachteile der PKV für Beamte: Problematisch mit Vorerkrankungen
Eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen abzuschließen, stellt Antragsteller vor Schwierigkeiten. Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, teuren Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen. Doch für Beamte wurde diese Hürde herabgesetzt. Denn die privaten Krankenversicherer bieten die sogenannte Öffnungsklausel. Das bedeutet, Beihilfeempfänger können sich nach ihrer erstmaligen Verbeamtung innerhalb von sechs Monaten privat versichern. Dabei darf der Versicherer sie nicht aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Er kann lediglich einen Risikozuschlag von maximal 30 Prozent verlangen.
Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.
Teuer für Familien
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung für Beamte günstiger als für Arbeitnehmer und Selbstständige. Häufig sogar preiswerter als die Absicherung in der GKV. Allerdings nur für Alleinstehende. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet für kindergeldberechtigte Kinder und nicht-erwerbstätige Ehe- und Lebenspartner die beitragsfreie Familienversicherung. Darüber lassen sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern.
In der PKV hingegen muss für jede mitversicherte Person ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Und für diesen wird dann je ein Beitrag fällig. Daher birgt die PKV für Beamte mit Familie den Nachteil, dass die Absicherung bei mehreren Kindern sehr teuer werden kann.
Regelmäßige Beitragsanpassungen
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung steigen konstant an. So führen die Versicherer beinahe jährlich Erhöhungen durch – sehr zum Leidwesen der Versicherten. Denn nach rund 20 bis 25 Jahren verdoppelt sich ihre Prämie auf diese Weise.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Kosten der GKV steigen. Daher ist über Jahrzehnte betrachtet die Beitragsentwicklung innerhalb beider Systeme ähnlich. In den letzten zehn Jahren lag die gesetzliche Krankenversicherung mit 3,8 Prozent sogar über der PKV (2,3 Prozent).
Anbieterwechsel birgt Nachteile
Eine PKV ist eine Entscheidung für das Leben. Nicht nur, weil die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Sondern auch, weil sich ein Wechsel des Anbieters nur in Ausnahmefällen empfiehlt. Während ein Krankenkassenwechsel abgesehen vom Bonusprogramm keine Nachteile birgt, ist dies bei der PKV anders. Denn wechseln die Kunden ihren Versicherer, verlieren sie einen Großteil ihrer Altersrückstellungen. Und diese werden dazu genutzt, den Beitrag im Alter zu stabilisieren. So kann es passieren, dass ihre Prämie mit der Zeit erheblich ansteigt, da sie in jungen Jahren nur wenige Rückstellungen gebildet haben.
Beitrag ist nicht einkommensabhängig
Ein Vorteil der GKV ist, dass die Prämie anhand des Einkommens bemessen wird. Steigt die Besoldung, zahlen die Versicherten mehr für ihre Krankenabsicherung. Wird ihr Einkommen hingegen reduziert, sinkt auch ihr Krankenkassenbeitrag.
Bei der PKV jedoch wird die Prämie anhand personen- und versicherungsspezifischer Faktoren kalkuliert. Dabei spielt es keine Rolle, wie viel die Versicherten verdienen. Reduzieren sie ihre Dienstzeit und haben eine geringere Besoldung, müssen sie nach wie vor denselben Beitrag erbringen.
Fazit: Die PKV birgt Nachteile für Beamte – aber nicht für jeden
Die PKV birgt auch für Beamte Nachteile. Insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen und große Familien, die mit teuren Beiträgen rechnen müssen. Doch obwohl die Schwächen der privaten Krankenversicherung nicht außer Acht gelassen werden dürfen, zeigt die Praxis, dass die PKV dennoch für viele Beamte die beste Wahl ist. Denn in den meisten Fällen überwiegen die Vorteile wie günstige Beiträge und ein umfangreicher Versicherungsschutz.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Krankenversicherung individuell zu betrachten. Denn jeder Beamte hat einen eigenen, persönlichen Bedarf und spezifische Ansprüche an den Versicherungsschutz.
Helmi:
--- Zitat ---
Doch birgt die Öffnungsklausel erhebliche Nachteile, was die PKV für Beamte mit Vorerkrankungen ungünstig machen kann. So wird der Tarif aufgrund des Risikozuschlags unter Umständen erheblich teurer. Außerdem werden die Antragsteller nur im Rahmen der Beihilfeverordnung versichert. Die private Krankenversicherung deckt nur die Leistungen ab, die auch der Dienstherr übernimmt. Eine Erweiterung, beispielsweise um Wahlleistungen im Krankenhaus, ist nicht möglich.
--- End quote ---
Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf
S. 10 ganz oben.
Knarfe1000:
Ja, ist in RP genau so. Ich habe auch bei der PKV diverse Zusatzleistungen freiwillig versichert.
Saxum:
Ganz richtig, das Ziel ist ja, dass eine "100%" Absicherung i.V.m. der Beihilfe erreicht wird. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die PKV Tarife die Beihilfe spiegeln bzw. anderes gesagt, solange die Leistungen die man in Anspruch nimmt auf Beihilfeniveau sich bewegen ist die 100% Erstattung in der Regel kein Ding.
Zur Thematik Wahlleistungen, sollte man in einem Bundesland befinden, deren Beihilfe keine Wahlleistungen anbietet so ist das auch kein Akt. Diese sind ja nicht "überlebensnotwendig" sondern stellt eher ein Komfortplus dar.
Zwei- oder Einbettzimmer kann man ja selbst zahlen oder man sichert das über eine ausreichend hohe Krankenhaustagegeldversicherung ab. Chefarzt ist vernachlässigbar, wenns erforderlich ist kommt der ohnehin im Rahmen der Allgemeinen Krankenhausleistungen mit dazu.
Wenn man es unbedingt absichern möchte, dann gibt es hier bei Gothaer, Bayerische und DKV Angebote, auch für Privatversicherte. Bei letzterem das Krankenhaustagegeld bis 65 € / Tag offenkundig ohne Gesundheitsfragen - das kann man dann dafür einsetzen.
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