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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

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Saxum:
Zudem zum vorherigen Beitrag eben, zum Punkt Zahnersatz, wenn man da viele Bedenken hat wegen dem „Eigenanteil“, wenn man jetzt kein Beihilfeergänzungstarif hat der diese Kosten auffängt. Gibt es bei der Würzburger Versicherung den Tarif DentOptimal oder so. Der erstattet maximal 25%, kann man sich erkundigen wenn man will - aber man kann das gut selbst stemmen.

In Bayern sind es 60%, für BaWü ich glaube 70%. Wenn wir zb Beihilfesatz 50% annehmen, und Implantate als Zahnersatz i.H.v. 5000 € sind das ca. 1.000 € Eigenbeteiligung. Bei 2 Inlays für 700 sind das etwa 100 € Eigenbeteiligung. Also jetzt mal von 60% berücksichtigungsfähigkeit und 50% Beihilfesatz gesehen.

Sehrgerne:

--- Zitat von: Saxum am 08.09.2023 11:20 ---Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).

Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.

Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.

Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?

Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind

Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder

Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.

Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:

AZNettoA12 PB100%3.101,91 €50%1.788,37 €30%1.192,12 €AZNettoA12 PKV100%3.111,10 €50%1.590,97 €30%912,08 €AZNettoE11 GKV100%2.826,82 €50%1.612,98 €30%1.075,04 €
Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.

DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.

Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.

Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.



--- End quote ---


Du hast da einen Fehler in der Excel.  Die Pauschale Beihilfe beträgt 50 Prozent der KV plus Zusatzbeitrag höchstens jedoch 403,99. Die PV wird nicht übernommen. Demnach vom Netto lediglich 328,87 abzuziehen und nicht 413,19.

Namica:
Ich danke Saxum für die wahnsinnig ausführliche Antwort und Berechnungen!
Danke!
Ich werde mir das alles nochmal ganz genau durchlesen und durchschauen.

Kido2911:
Auch bitte berücksichtigen, dass die Beihilfe nicht mit "Jedem" einen Vertrag hat und erstattet. Bspw. Krankenhaus - da kann auch finanziell was zusammenkommen, wenn bspw. das Kind in eine Klinik muss, wo die Beihilfe keinen Vertrag hat.

Kingrakadabra:
Hey,

ich wurde im Rahmen der Öffnungsaktion in die PKV aufgenommen. Keinerlei Leistungsausschlüsse, bzgl. Zahnkrone blieb auch kein Eigenanteil übrig.

Gruß

King

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