1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.
-> Der Interesse und Einordnung halber, welches Bundesland?
2. Keine Abschlagszahlungen.
-> Hast du auch auf die Beihilfeverordung, den dortigen Paragraphen zu Abschlagszahlungen berufen?
-> Für die PKV gilt hier § 14 Abs. 2 VVG, man muss es verlangen, ist das geschehen?
3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.
-> Dazu kann ich keine Aussage treffen und ist mEn auch nicht pauschalisierbar
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,
-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.
5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).
-> kann ich so nicht beurteilen, Begründung steht idR im Bescheid/Ablehnung.
-> erstattet von wem? Beihilfe / PKV? Wenn PKV, habt ihr den exakt gleichen Tarif und Tarifjahr?