Autor Thema: [Allg] Verbeamtung ja oder nein?  (Read 14944 times)

Poincare

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #60 am: 12.09.2023 13:39 »
Das Krankenhaus hatte Glück?     Nein, der Zahlungspflichtige hatte Glück, denn wenn es länger dauert, können Mahnkosten und Verzugszinsen dazukommen, richtig?   ;)

Uniklinik hier rechnet direkt mit PKV ab (20%), stellt auf 80% die Rechnung. Habe nachgefragt, die sagen klar: unbedingt melden, wenn man das Zahlungsziel nicht halten kann (1 Monat), das verlängern die dann aber problemlos und ohne Mahngebühr. Bisher kam das Geld aber immer rechtzeitig von der Beihilfe.

Thomber

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #61 am: 12.09.2023 13:42 »
Richtiges Krankenhaus, richtige Beihilfestelle....  und das soll kein Glück sein?   ;D

2strong

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #62 am: 12.09.2023 23:43 »
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.

Floki

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #63 am: 13.09.2023 07:27 »
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.

Und ich kenne welche, wo das ein Problem ist. Wer hat jetzt Recht?  ??? Zudem eine priorisierte Bearbeitung bringt auch nichts, wenn  etliche Prio-Rechnungen vorliegen und keine Bearbeiter da sind.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #64 am: 13.09.2023 07:53 »
Das ist jetzt wirklich eine Phantomdiskussion. @Organisator hat das ganz zutreffend beschrieben:
Wenn es dicke Rechnungen sind, die reinflattern, kann man die einfach (mittlerweile sogar per App) bei Beihilfe und PKV einreichen. Hohe Rechnungsbeträge werden von der Beihilfe lassen zudem prioritär bearbeitet. Und wenn die Erstattung in der Woche drauf vorliegt, begleicht man halt die Rechnung ggü. Arzt/Krankenhaus. Das ist praktisch bei niemandem ein Problem, den ich kenne.

Und ich kenne welche, wo das ein Problem ist. Wer hat jetzt Recht?  ??? Zudem eine priorisierte Bearbeitung bringt auch nichts, wenn  etliche Prio-Rechnungen vorliegen und keine Bearbeiter da sind.
Natürlich gibt es welche die da ein Problem haben, aber das hat weniger mit Glück zu tun, sondern mit der Vorgehensweise.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #65 am: 13.09.2023 08:31 »
Das driftet ja am Thema vorbei, aber um kurz darauf einzugehen - man ist nicht die erste Beihilfeberechtigte oder PKV Person im Krankenhaus, somit sind die dort schon ausreichend mit dem Thema bekannt. Ein schneller kurzer Anruf oder E-Mail mit der bitte um Verlängerung der Frist sind in aller Regel kein Problem.

Hier ist es echt nicht erforderlich "Angst" zu machen mit der Krankenhauskostenkeule. Natürlich sollte man im Vorfeld schon die Entscheidung getroffen haben, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird und dann ergibt sich alles andere.

Was Abschlagzahlungen angeht, diese sind in Bayern in § 48 Abs. 1 BayBhV aufgeführt, in den anderen Bundesländern analog. Es ist also jetzt kein "Gnadenakt" der Sachbearbeiter*in sondern der Spielraum dafür ist vorhanden, wenn man es sinnig begründet was bei Krankenhausrechnungen in der Regel zu erwarten ist.

Organisator

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #66 am: 13.09.2023 08:55 »
Hier ist es echt nicht erforderlich "Angst" zu machen mit der Krankenhauskostenkeule. Natürlich sollte man im Vorfeld schon die Entscheidung getroffen haben, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert wird und dann ergibt sich alles andere.

Guter Punkt!

Jeder sollte die Vor- und Nachteile der PKV und GKV abwägen und zu einem für sich passenden Ergebnis kommen.
Für mich wären das hauptsächlich

PKV:
höherer adminstrativer Aufwand
viel bessere ärztliche Leistungen
schlechtere Leistungen im Bereich Hilfsmittel

GKV:
umgekehrt

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #67 am: 13.09.2023 09:08 »
Im Punkt "schlechtere Leistungen Hilfsmittel" würde ich teilweise widersprechen, da es tatsächlich erheblich auf den Tarif und die Tarifgeneration ankommt. Bei den aktuelleren neuern Tarifen sind in den meisten Fällen "offene Hilfsmittelkataloge" bzw. es wird halt für "Hilfsmittel" erstattet "ohne Katalog" oder ohne Höchstsumme.

Da sehe ich eher "bessere Leistungen" im Bereich Hilfsmittel, aber wie gesagt es kommt echt auf den Tarif an.

"Administrativer Aufwand" sehe ich relativ, dank der Beihilfe und der PKV App ist das in der Regel schnell innerhalb von Minuten erledigt. Natürlich muss man dran denken die Rechnungen zu bezahlen, halte ich aber für machbar und wenn es doch eines Tages es nicht mehr ist, würde ich Dienstleister*innen wie z.B. KVA+ Abrechnungsservice oder ähnliche damit beauftragen.

Aber es ist ein (relativer) "Aufwand" der gegenüber einer GV-Karte besteht, das ist tatsächlich unbestreitbar.

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #68 am: 14.09.2023 01:43 »
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?

Floki

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #69 am: 14.09.2023 07:59 »
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?

1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.
2. Keine Abschlagszahlungen.
3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,
5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).
6. etc.

Die Punkte sind schon bei normalen Rechnungen, aber auch bei größeren Krankenhausrechnungen aufgetreten. Bisher gab es dann Fristverlängerungen von den Ärzten und Krankenhäusern. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Es ändert auch nicht die Probleme bei der Beihilfe.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #70 am: 14.09.2023 13:09 »
1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.

-> Der Interesse und Einordnung halber, welches Bundesland?

2. Keine Abschlagszahlungen.

-> Hast du auch auf die Beihilfeverordung, den dortigen Paragraphen zu Abschlagszahlungen berufen?
-> Für die PKV gilt hier § 14 Abs. 2 VVG, man muss es verlangen, ist das geschehen?


3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.

-> Dazu kann ich keine Aussage treffen und ist mEn auch nicht pauschalisierbar

4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).

-> kann ich so nicht beurteilen, Begründung steht idR im Bescheid/Ablehnung.
-> erstattet von wem? Beihilfe / PKV? Wenn PKV, habt ihr den exakt gleichen Tarif und Tarifjahr?


MoinMoin

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #71 am: 14.09.2023 13:14 »
@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?
Das Problem, dass Menschen die Rechnungen bezahlen, bevor sie das Geld von der Beihilfe haben und sie keine entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wenn sie mal Geld nicht (rechtzeitig) erhalten.
Oder wenn sie zu viel an den Arzt gezahlt haben und die Beihilfe das streicht.
...

Organisator

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #72 am: 14.09.2023 13:31 »
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


na und selbst wenn. Dann überweist man dem Arzt eine reduzierten Rechnungsbetrag zusammen mit der Begründung der Beihilfestelle und stellt dem Arzt frei, bei Bedarf weitere Begründungen für die Rechnungspositionen zu liefern.

Saxum

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #73 am: 14.09.2023 13:59 »
Richtig, wenn die Beihilfe und/oder die PKV die Begründung bemängeln, dann wäre die Begründung auch gegenüber dem Patienten mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Rechnungsempfänger auch nicht ausreichend. Denn § 12 Abs. 3 GOÄ verlangt ja eine entsprechende verständliche und nachvollziehbare Begründung und es ist auf Verlangen des des Zahlungspflichtigen näher zu begründen.

Bin hier d'accord mit Organisator, also den 2,3 fachen Satz überweisen bzw. den Steigerungssatz der anerkannt worden ist und für den fehlenden Rest dem Arzt die weitere Begründung frei zu stellen. Damit würde man meiner Ansicht nach der Zahlungsverpflichtung soweit ausreichend nachkommen, dass der Ball nicht mehr im eigenen Kasten ist.

Ich setzte hier natürlich hier voraus, dass die medizinische Notwendigkeit vorlag, es im Rahmen der Beihilfeverordnung war und es um keine "verlangten Leistungen" handelte. Was über die Beihilfeverordnung hinausging oder auf Verlangen des Patienten geschah ist natürlich dann selbst zu tragen.

Floki

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Antw:[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
« Antwort #74 am: 14.09.2023 14:00 »
1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.

-> Der Interesse und Einordnung halber, welches Bundesland?

2. Keine Abschlagszahlungen.

-> Hast du auch auf die Beihilfeverordung, den dortigen Paragraphen zu Abschlagszahlungen berufen?
-> Für die PKV gilt hier § 14 Abs. 2 VVG, man muss es verlangen, ist das geschehen?


3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.

-> Dazu kann ich keine Aussage treffen und ist mEn auch nicht pauschalisierbar

4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,

-> Trifft auch auf die gesetzlichen Krankenkassen zu, ist also jetzt kein Alleinstellungsmerkmal.
-> willkürlich wird wohl nichts gestrichen werden, da gibt es im Beihilfebescheid eine Begründung dazu.


5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).

-> kann ich so nicht beurteilen, Begründung steht idR im Bescheid/Ablehnung.
-> erstattet von wem? Beihilfe / PKV? Wenn PKV, habt ihr den exakt gleichen Tarif und Tarifjahr?


1. NRW
2. Jupp, bringt nur nichts, wenn bei der Beihilfe keiner zu erreichen ist oder diese in Anträgen untergehen. Anekdote von vor 2 Monaten: Kollegin wurde fehlerhaft in Elternzeit eingeordnet. Gehalt entsprechend nicht ausgezahlt. Antrag auf Abschlagszahlung soll bei Beihilfe gestellt werden, bis die Daten wieder richtig im System sind. Aussage der Beihilfe: Ist zwar ein Priofall, aber haben hier aktuell über 50.000 solcher Anträge vorliegen.
3. Pauschalisiert habe ich auch nichts. Ich wurde nach meinen persönlichen Erfahrungen gefragt. Andere können auch entsprechende Erfahrungen gemacht haben.
4. Behauptet ja auch keiner. Passiert trotzdem bei der Beihilfe. Gibt es auch, aber es ist willkürlich, ob es überhaupt gestrichen wird. Über die Begründung lässt sich vortrefflich streiten.
5. Ich rede ausschließlich über die Beihilfe. Zur Begründung: Nicht ausführlich genug dargelegt.

@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.