Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.
Wenn ich Teile einer Rechnung nicht nachvollziehen kann, bezahle ich sie nicht. Das ist ausreichend Begründung für eine Teilzahlung.
Inhaltlich mache ich mir die Argumentation gar nicht zu eigen - da können die fachlich versierten Stellen (Arzt und Beihilfe) entsprechende Argumente liefern, die ich dann nur weiterleite. Erst dann, wenn dadurch der Konflikt nicht beigelegt werden kann, wäre weiteres zu überlegen.
Ein Vorverfahren kann man immer machen oder auch mal die PKV nach deren Meinung fragen. Bleibt die Beihilfe oder PKV bei ihre ablehnenden Meinung kann man:
- bei kleinen Beträgen selbst bezahlen oder
- bei großen Beträgen den Rechtsweg beschreiten oder
- dem Arzt sagen, dass es nicht mehr gibt.
Kommt immer auf den Einzelfall an - habe noch nicht erlebt, dass Ärzte bei ein paar hundert Euro klagen gehen.