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[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
thomasha:
Hallo Zusammen,
ich bin Thomas, bin 39 Jahre alt und arbeite schon seit langem im öffentlichen Dienst. Ich habe von meiner Diensstelle die Möglichkeit zu einer Verbeamtung angeboten bekommen und habe diese angenommen.
Ein wenig bereure ich die Entscheidung aber inzwischen, weil ich eigentlich nicht in die PKV gehen möchte.
Zum Glück gibt es inzwischen aber die Möglichkeit das man auch als Beamter eine Beihilfe in der GKV bekommt. Allerdings mache ich mir auch große Sorgen was wäre, wenn die nächste Landesregierung die pauschale Beihilfe für die GKV wieder abschafft oder wenn an den Verfassungsrechtlichenbedenken, die die PKV gerne anführt, was dran ist und man dann ohne Beihilfe da steht.
Wie sieht ihr das? Sind das unberechtigte Bedenken oder kann das passieren?
Gibt es Beamte unter euch, die den Schritt in die GKV gemacht haben und zufrieden sind?
Danke für euere Meinung dazu.
Viele Grüße
Thomas
clarion:
Selbst wenn die pauschale Beihilfe verfassungswidrig sein sollte, was ich nicht glaube, wird man dem Fürsorgegedanken folgend, die Beamten in der pauschale Beihilfe belassen, und nur Neuverträge untersagen. Die PKVen werden nämlich auch die mit pauschale Beihilfe Versicherten nicht haben wollen.
Ich selbst bin trotz Öffnungsaktion in die PKV gegangen. Die pauschale Beihilfe gibt es aber bei meinem Dienstherrn bis heute nicht.
BeamtinBW:
Hallo Thomas,
ich wäre damals auch lieber in der GKV geblieben aber es war deutlich teurer als der PKV-Beitrag, trotz Risikozuschlag in der PKV. Damals gab es die Option mit der pauschalen Beihilfe allerdings noch nicht. Ich bin mit ziemlich hohen Risikozuschlägen gestartet, konnte später durch ärztliche Diagnosen aber nachweisen, dass sich zumindest eines der Risiken nachträglich erledigt hatte und bin einen Teil des Risikozuschlags wieder losgeworden.
Hol dir doch ein Angebot von einer PKV und vergleiche dann, was es dich jeweils konkret kostet.
Family:
Hallo,
Wir sind in der gesetzlichen geblieben und bereuen es nicht. Jetzt durch die pauschale Beihilfe ist es für uns natürlich super, da wir einen Teil wieder bekommen. Mein Mann ist verbeamtet, wir haben 3 Kinder, 2 sind davon behindert. Ich habe damals vor 15 Jahren sehr viel recherchiert. Die Leistungen unserer Behinderten Kinder waren deutlich weniger. Bei Hilfsmittel soll die gesetzliche auch besser sein, oder bei Kuren. Bis jetzt haben wir es nicht bereut und so entschieden zu haben. Haben bis jetzt alles bei der KK bezahlt bekommen. Viel Erfolg bei der Entscheidung lg Steffi
Saxum:
Ja hier ist noch ergänzend dazu zu sagen, dass vor 15 Jahren die Tarifbedingungen komplett andere waren als die heutigen, da gab es beispielsweise nur geschlossene aufgelistete Hilfsmittelkataloge, gemischte Anstalten nur nach Genehmigung, Meldepflicht bei KH Aufenthalt, keine In-, Onlays oder Implantate, keine Anschlussheilbehandlung, keine Kuren/Rehas etc. und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen waren auch ganz andere als heute.
Die neueren Tarife sind derzeit hier definitiv besser in diesen Beispiel-Punkten besser aufgestellt. Das soll jetzt nicht gegen die GKV gerichtet sein, es ist aber ein Unterschied ob man Tarife von vor 15 Jahren oder von jetzt vergleicht.
Es gibt auch nichts zu bereuen wenn man in der GKV verbleibt oder sich doch für die PKV entscheidet. Die medizinische Qualität bleibt die gleiche. Die Unterschiede sind halt das eine ist nach SGB V, Leistungskatalogen, Budgets/Fallpauschalen und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses das andere ist nach Tarifbedingungen i.V.m. AVB und spielt im Raum des VVG.
Vereinfacht gesagt geht es um gesetzliche Leistungen versus vertragliche Leistungen, bei den GKV "kämpft" man vorher um die Bewilligung bei dem anderen "kämpft" man hinterher (zumindest wenn man sich Behandlungen nicht vorher bewilligen lässt). Bei beidem erhält man nur die Leistungen wie Sie verfasst sind, bei der GKV variabel je nach Ausgestaltung der Gesetzte und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (unterschiedliche Leistungsverschlechterungen oder Leistungsverbesserungen die theoretisch jährlich/jederzeit aufkommen könnten) und bei der PKV wie sie vertraglich (garantiert) vereinbart worden sind. Das schließt auch schlechtere Leistungen ein die unter aktuellem GKV Niveau sein können oder eben plötzlich auch darüber liegen kann wenn die GKV ihre verschlechtert.
Es ist großartig, dass bei deinen Kindern alles gut geklappt hat. Alles gute Ihnen von Herzen.
Es gibt aber auch andere Fälle wo die Krankenkassen es partout ablehnen oder man ellenlange Begründungen, Gutachten, etc. hinterhertragen muss oder in Eigenleistung geht weil es die Festbeträge übersteigt. Das gleiche gibt es auch bei der PKV bei manchen erstatten die problemlos alles bei anderen muss man Begründen und Hinweisen oder Kürzungen hinnehmen weil es über den Vertrag hinausgeht. Daher nicht pauschalisierbar.
Jedoch ist das zusammen mit der Beilhilfe nochmals etwas anderes, hier ist im Grundtarif bei den vernünftigen Versicherern so gestaltet, dass dieser zumindest weitgehend der Beihilfe nach heutigem Stand übereinander stimmt damit man zusammen auf 100% Versicherungsschutz im Sinne der Beihilferegelungen kommt.
Für die PKV in den älteren Tarifen: Wenn die Möglichkeit besteht und der eigene Gesundheitszustand zulässt, kann man ja § 204 VVG in Erwägung ziehen und Angebote einholen. Die neuerlichen Gesundheitsfragen beziehen sich dabei dann nicht auf den ganzen Tarif an sich, sondern nur auf die "Mehrleistungen" die im Vergleich zum bisherigen Tarif dann beanspruchen könnte. Dann fallen für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag ein oder man kann diese teilweise oder ganz ausschließen lassen. Jedoch können, auch trotz Ausschlusses, einige Leistungen besser sein etwa beispielsweise vielleicht ein offener Hilfsmittelkatalog oder Anschlussheilbehandlungen. Einfach mal vergleichen.
Bei einem Wechsel von einem Bisex in den Unisex Tarif fiele jedoch die Option des Standardtarifes weg, dieser würde aber meines Erachtens nach bei Beihilfeberechtigten eher eine untergeordnete Rolle spielen.
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