Sind denn Familienzuschläge in der freiwilligen GKV Beitragspflichtig? Der Höchstsatz GKV (2023: 778,05 € ohne Krankengeldabsicherung bei 14%, davon 389,02 € von der pauschalen Beihilfe bezahlt kriegen, zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe), macht insgesamt 533,66 € pro Monat. Das würde man in BW im höheren Dienst mit 3 Kindern beim Einstieg schon mit 80% erreichen, wenn die Familienzuschläge abgabenpflichtig sind.
Womöglich wäre es in der Pension weniger, wenn man da nicht die Bemessungsgrenze erreicht, aber auch als Späteinsteiger mit 3 Kindern, von denen eins über die Öffnungsaktion versichert ist, zahle ich nur ca. 370 € PKV Beitrag (385 € mit Kostendämpfungspauschale). D.h. ca. 38% Mehrkosten für die GKV. Wenn sich die Beiträge nicht ändern würden, reden wir von einer Ersparnis im mittleren fünfstelligen Bereich über das Erwerbsleben, mit einigen Unwägbarkeiten (Kinder fallen irgendwann weg, Beitragsbemessungsgrenze wird vielleicht nicht immer erreicht, ggf. erhöht sich die PKV schneller als die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 2,9% jährlich über die letzten 20 Jahre).
Insgesamt wissen tut man es erst hinterher, aber eine Prognose über Kosten/Nutzen abgeben kann man in etwa, wenn man eine Idee hat wie das eigene Erwerbsleben aussehen könnte.