Die Fragestellung ist halt von Bedeutung, dass dass bei pflichtversicherten eine abgeschlossene Aufzählung der Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden und bei freiwillig versicherten die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu berücksichtigen ist.
Daher kann, je nach Ausgestaltung ob weitere relevante Einkünfte vorhanden sind, dann eben immer der Fall sein, dass der Höchstbetrag (exkl. Pflegeversicherung der nicht von der pauschalen Beihilfe gedeckt wird) immer erreicht wird.
In diesem Zusammenhang könnte also es darauf hinauslaufen, dass die gesetzliche freiwillige Versicherung mit Höchstbeitrag + gesetzliche Pflegeversicherung + ggf. Zusatzversicherungen teurerer ausfallen würde als etwa eine private Krankenversicherung mit 30% Absicherung.
Das spricht nicht "gegen" die gesetzliche Versicherung, jedoch wenn die Thematik monetärer Natur ist, sollte man diesen Aspekt berücksichtigen falls man weitere Einkommensarten hat die etwa hier aufgeführt sind und daher den Höchstbetrag rausholen. Sofern man nicht bereits mit seiner Pension die Höchstgrenze erreicht, natürlich.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdfVereinfacht würde ich sagen, je höher die eigene Pension ausfällt, dass die Höchstgrenze eher wahrscheinlicher schon alleine dadurch erreicht wird, desto irrelevanter ist vielleicht die Frage ob man pflicht- oder freiwillig in Verbindung mit der pauschalen Beihilfe versichert ist. Man muss hier aber noch zusätzlich die ermäßigte Pflegeversicherung mit oben drauf legen, die die pauschale Beihilfe nicht trägt.
Das wäre meines Wissens nach dann etwa am Beispiel der TK mit
15,8 % (inkl. Zusatzbeitrag) dann 788,03 €, wovon man die Hälfte zahlen würde also 394,01 € und hier käme noch die
Pflegeversicherung (ohne Kinder) zu 2,3 % mit 114,71 dazu. Hier rechne ich mit der Beitragsbemessungsgrenze 2023 von monatlich 4.987,50 €.
Der Beitrag für die TK wäre somit meines Erachtens nach 508,72 € / Monat.
Es kann also unter umständen, wenn man die monetären Aspekte betrachtet und unter Berücksichtigung dass die Beitragsbemessungsgrenze auch weiter steigt, gegebenenfalls gleich hoch oder teurer ausfallen als eine PKV mit 30% Absicherung.
Darum ging es mir bei meinem Hinweis.