Autor Thema: [BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)  (Read 17289 times)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 995
Beamt*innen kommen nicht in die KVdR, aus dem Ausschlussgrund "Versicherungsfreiheit".

Dürfen aber freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Ebenso wie Freiberufler, die dann in der Pension alle in der KVdR landen, was je nach Situation jede Menge Geld sparen kann.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 343
Natürlich kann man freiwillige Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, das bestreite ich auch nicht. Jedoch den Umstand, dass man in die KVdR aufgenommen wird, zumindest solange Versicherungsfreiheit besteht.

Selbstverständlich wäre man weiterhin "freiwillig gesetzlich versichert" aber keineswegs pflichtversichert in der KVdR. Ich verweise hierbei auf das Merkblatt der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn hierfür originär die Krankenkassen zuständig sind.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

EDIT:
Ich glaube wir missverstehen evtl. in der interpretation, meinen aber das gleiche. Ich verstehe unter KVdR die pflichtmitgliedschaft in derselben du sprichst vermutlich wie ich aber auf die freiwillige mitgliedschaft / versicherung an? Dann passt das.

Es fallen aber freiwillig versicherte, mehr Einkommensarten an, welche in der Beitragszahlung zu berücksichtigen sind.

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Nach deiner Theorie dürften Selbstständige und Angestellte über der JAEG auch nicht in die KVdR rein, da Versicherungsfrei. Tun sie aber. Und ich habe meine Information von den KK direkt.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 343
Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

Ich verweise auf meinen vorherigen Post, dass ich bei der Bezeichnung "KVdR" von der Pflichtmitgliedschaft ausgehe, welche auf die gesetzliche Rente 7%, Versorgungsbezüge 14,6 % und Arbeitseinkommen 14,6 % für den Beitrag herbeiziehen.

Für die freiwillige Mitgliedschaft (in der KVdR), wohin Ruhestandsbeamte mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wohl sofort hinkämen, fallen neben oben genannten Einkünften noch darüber hinaus erweiternd Mieteinnahmen 14%, Zinsen/Dividenden 14% und private Renten 14% an.

Der Bezug von Pension fällt im übrigen unter "Versorgungsbezügen".

"Andi Theke" hatte sich hier auch dazu geäußert (LINK).
« Last Edit: 13.09.2023 13:25 von Saxum »

thomasha

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

danke für eure weiteren Infos.

Ich verstehe nicht ganz warum es eine Diskussion gibt, ob man jetzt in die KVdR als Pensionär ist oder nicht, da man ja die pauschale Beihilfe vom Land erhält und man vom Land die Hälfte des Krankenkassenbeitrag erhält. Das wären dann die aktuell ~7%, die man sonst von der KVdR als Rentner bekommen würde.

Davon unabhängig ist die Frage ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist. Hier gilt ganz einfach, ist man 90% seines zweiten Berufslebens in der GKV gewesen, dann ist man pflichtversichert, ansonsten freiwillig:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-rentner/rente-neu/als-rentner-pflichtversichert-2007430

Soweit mein Wissenstands hierzu.

Danke für eure Rückmeldungen & Viele Grüße
Thomas

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 343
Die Fragestellung ist halt von Bedeutung, dass dass bei pflichtversicherten eine abgeschlossene Aufzählung der Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden und bei freiwillig versicherten die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu berücksichtigen ist.

Daher kann, je nach Ausgestaltung ob weitere relevante Einkünfte vorhanden sind, dann eben immer der Fall sein, dass der Höchstbetrag (exkl. Pflegeversicherung der nicht von der pauschalen Beihilfe gedeckt wird) immer erreicht wird.

In diesem Zusammenhang könnte also es darauf hinauslaufen, dass die gesetzliche freiwillige Versicherung mit Höchstbeitrag + gesetzliche Pflegeversicherung + ggf. Zusatzversicherungen teurerer ausfallen würde als etwa eine private Krankenversicherung mit 30% Absicherung.

Das spricht nicht "gegen" die gesetzliche Versicherung, jedoch wenn die Thematik monetärer Natur ist, sollte man diesen Aspekt berücksichtigen falls man weitere Einkommensarten hat die etwa hier aufgeführt sind und daher den Höchstbetrag rausholen. Sofern man nicht bereits mit seiner Pension die Höchstgrenze erreicht, natürlich.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Vereinfacht würde ich sagen, je höher die eigene Pension ausfällt, dass die Höchstgrenze eher wahrscheinlicher schon alleine dadurch erreicht wird, desto irrelevanter ist vielleicht die Frage ob man pflicht- oder freiwillig in Verbindung mit der pauschalen Beihilfe versichert ist. Man muss hier aber noch zusätzlich die ermäßigte Pflegeversicherung mit oben drauf legen, die die pauschale Beihilfe nicht trägt.

Das wäre meines Wissens nach dann etwa am Beispiel der TK mit 15,8 % (inkl. Zusatzbeitrag) dann 788,03 €, wovon man die Hälfte zahlen würde also 394,01 € und hier käme noch die Pflegeversicherung (ohne Kinder) zu 2,3 % mit 114,71 dazu. Hier rechne ich mit der Beitragsbemessungsgrenze 2023 von monatlich 4.987,50 €.

Der Beitrag für die TK wäre somit meines Erachtens nach 508,72 € / Monat.

Es kann also unter umständen, wenn man die monetären Aspekte betrachtet und unter Berücksichtigung dass die Beitragsbemessungsgrenze auch weiter steigt, gegebenenfalls gleich hoch oder teurer ausfallen als eine PKV mit 30% Absicherung.

Darum ging es mir bei meinem Hinweis.
« Last Edit: 14.09.2023 13:45 von Saxum »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,307
Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.

totoughtotame

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 104
Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.

Und ich glaube, die Diskussion, die man hier ablesen kann, macht deutlich, dass es letztlich so oder so ein Blick in die Kristallkugel ist. Die Beitragsstabilität, die jetzt die gesetzliche Krankenversicherung noch verspricht, Kann dann natürlich dahin sein, wenn es zu erheblichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze kommt. Letzteres wurde ja schon von linken Parteien gefordert. Umgekehrt kann natürlich niemand sagen, ob die PKV nicht auch noch erheblich steigen könnte, wenn es zu irgendwelchen finanziellen Schieflagen kommt. Ich habe mich trotz höheren Dienstes, aber mit Vorerkrankungen für die GKV entschieden (mit pauschaler Beihilfe), kann aber bis heute nicht sagen, ob das letztendlich die richtige Entscheidung war.

Aloha

  • Gast
Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

Somit wäre dann für Beamte trotz Erfüllung von Vorversicherungszeiten nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR möglich mit der Folge, dass von von der KVdR nicht einmal ein Zuschuss auf den auf die Rentenanteil der Krankenversicherungskosten gezahlt würde (relevant in Bundesländern ohne pauschale Behilfe)?

BTH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Hey,

Bei mir ist es so, dass die PKV zwar günstiger wäre, aber die GKV finde ich sozialer und Ärger glaube ich hat man eher mit der PKV statt mit der GKV. Auf der anderen Seite kann die PKV sicher auch eine gute Wahl sein, wenn alles gut läuft.


Mein Eindruck ist, dass die PKV bei Einstieg mit Ende 30 preislich am Anfang nur günstiger ist als die GKV, wenn man gehaltstechnisch an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kerngesund ist, 70% Beihilfe bekommt, keine Angehörigen mitversichern muss und vor hat, bis zur Pension ohne Unterbrechung Vollzeit zu arbeiten. Je nach Tarif und Versicherer liegt man aber auch dann selbst bei den 30%-Restabsicherungen schon bei 230-350 Euro. Ich würde im Übrigen davon ausgehen, dass die PKV-Beiträge schneller steigen als die GKV-Bemessungsgrenze in Kombination mit dem Beitragssatz, sodass der Preisvorteil der PKV über die Jahre schmilzt bzw. zu einem Nachteil wird. Zu Bedenken ist auch, dass man als "Spätberufene/r" höchstens noch auf ca. 50% Pensionsansprüche kommt, die durch eventuelle Ansprüche aus der gesetzlichen Rente wohl nur leicht aufgebessert werden. Insofern erhält man in der GKV mit Pensionierung einen erheblichen Nachlass, während man in der PKV ab 60 nur 10-15% Senkung durch Entfall von Altersrückstellungen und ggfs. Krankenhaustagegeld bekommt. Ansonsten geht es da munter weiter mit den Steigerungen. Dank 70% Zuschuss des Dienstherren als Pensionär wird einen das wahrscheinlich auch nicht in den Ruin treiben, aber bei langer Lebensdauer die Pension ggfs. deutlich beschneiden.
Interessant ist folgende Studie von 2013 (also zugegebenerweise etwas veraltet): https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Publikationsdatenbank/wido_ges_kv_der_zukunft_0818.pdf
Angestellte/Rentner sind demnach etwa genauso happy mit ihrer GKV wie Beamte/Pensionäre mit ihrer PKV (S. 17).
Unter dem Strich würde ich daher sagen: Ob man bei Vorliegen von pauschaler Beihilfe und einer hohen Besoldungsstufe PKV oder GKV wählt, sollte man vermutlich auch von seinen persönlichen Werten/Prioritäten abhängig machen: Leisten kann man sich beides, ausreichend versorgt ist man in beiden Systemen, bei der GKV darf man im Rentenalter mit erheblichen finanziellen Erleichterungen rechnen (so man nicht weiterhin über der BBG bleibt), muss aber ggfs. bestimmte Gesundheitsleistungen nachversichern/selbst tragen.
« Last Edit: 22.09.2023 10:17 von BTH »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,307
Nun ja, ich kann Dir nicht ganz folgen:

Zum Einen kostet meine 50%ige Restabsicherung sogar mit Risikozuschlage ca. 350€, von daher denke ich, dass einen 30%ige Restkostenversicherung billiger ist als von Dir angeben.

Spätberufenen sind häufig im höheren Dienst. Und wenn man als Spätberufener ergänzende Rentenansprüche hat, muss man sowohl auf die Pension wie auch auf die Rente GKV Beiträge bezahlen.

Nehmen wir mal an, man geht mit A14 in Pension und bekommt 3200 Euro und 800 Euro Rente, d.h. man bekommt 4.000 Euro ausgezahlt. Mit Zusatzbeitrag haben viele GKVen einen Beitragssatz von 16% und mehr. Das wären dann ohne pauschale Beihilfe mindestens 640 Euro, mit dann etwas mehr als die Hälfte.

Inwieweit die Beiträge bei der GKV und der PKV steigen werden, wird man zu gegebener Zeit sehen. Ich glaube aber, dass Preissteigerungen bei PKV und GKV in Etwa im Gleichschritt erfolgen werden. Wenn Medizin teurer wird, dann halt auch für alle.

BTH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Das kommt schon hin, 50%-Absicherungstarife sind nicht so viel teurer als 30%-Tarife. Da geht es dann in meinem Beispielszenario bei etwa 300€ in den Ländern los, beim Bund auch schon bei 280€. Wenn man auf Zusatzbausteine verzichtet vielleicht auch noch etwas günstiger, aber dann bleibt auch nicht viel Mehrwert zur GKV.
In Deinem Beispiel wärst Du ja mit pauschaler Beihilfe in der Pension bei 320 Euro, also unter dem Wert, den Du jetzt zahlst. Selbst wenn der Beitragssatz dann schon bei 20% läge, würdest Du nur bei 400 Euro landen.
Zu den Kostensteigerungen bei GKV und PKV tragen viel mehr Faktoren bei als nur die Preise der Medizin. Aber ich gebe Dir Recht, das zu prognostizieren, ist schwierig und hängt u.a. auch von politischen Entscheidungen ab.

 

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,307
Das stimmt nicht.

Ich habe gerade nachgeguckt. Wenn ich 70% Beihilfe bekäme, müsste ich 218 Euro für 30% Restkostenversicherung bezahlen. Die 20% Unterschied in der Beihilfe machten bei mir 109 Euro im Monat aus. Zusammen zahle ich bei meiner Beihilfeberechtigung von 50% (ohne meine kleine Beihilfeergänzung) 328 Euro. Darin ist auch ein Risikozuschlag von 30% enthalten und ich bin spät berufen mit entsprechen hohen Altersrückstellungen! Für die meisten, die ohne Öffnungsaktion in die PKV kommen oder früh verbeamtet werden, dürfte die PKV sogar noch einmal billiger sein.

Soweit ich weiß, ist die Pflegeversicherung nicht von der Pauschalen Beihilfe abgedeckt. Die zahlt man allein, d.h. man zahlt bei obigen Rechenbeispiel mehr als 320 Euro.

Quintessenz, auch für Spätberufene höheren Dienste lohnt die GKV in der Pension nur selten.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 995
Dazu kommen noch schlechtere Leistungen in der GKV, die man mal in einen Euro-Betrag umrechnen sollte. Dürfte sicherlich 50-100 Euro monatlich ausmachen, wenn nicht sogar noch mehr.

Die Beihilfe hat teilweise auch noch bessere Leistungen für stationäre Pflege. Hängt sehr vom Bundesland und Ehepartner ab. Kann monatlich fast einen Tausender ausmachen.

In der Pension oder sogar schon früher, darf man auch für Mieten und Kapitalerträge zahlen. Ich denke es dürfte in den nächsten 5-10 Jahren für alle GKV-Versicherten kommen, auch für die bisher Pflichtversicherten.

BTH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Laut Stiftung Warentest sollte man damit rechnen, dass sich die PKV-Beiträge nach Abschluss bis zum Renteneintritt mindestens verdreifachen (https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-0/). Wenn man später loslegt, vielleicht nicht ganz, aber trotzdem sollte man grob mit 800-1.000 Euro oder mehr monatlichen Beiträgen zur Pension ausgehen, wenn man mit 350 Euro loslegt. 400-600 Euro monatlich mehr als im sehr großzügig gerechneten GKV-Szenario.