Mir fällt auf, dass oft der Einleitung „Fakt ist…“ Ausführungen folgen, die eben keine Fakten sind, sondern dem Reich der Phantasie entsprungen zu sein scheinen.
Selbst der untersten Führungsebene werden im Rahmen der Dienstaufsicht disziplinarische Befugnisse übertragen, die die Anwendung allgemeiner Regelungen zum Verhalten der Beschäftigten zum Gegenstand haben. Dass im Anwendungsfall ein festgelegtes Verfahren unter Beteiligung weiterer Stellen wie ggf. nächsthöhere Führungsebene, Personalbereich und Mitbestimmungsgremien folgt, ist davon unabhängig zu betrachten.
Wenn ein Landrat oder Bürgermeister sich mit solchen Einzelfällen zu befassen hätte, weil nur er befugt wäre, eine konsequenzenbehaftete Bitte oder Weisung auszusprechen, würde er sich in einer Verwaltung von mitunter 10.000 Beschäftigen um nichts anderes mehr kümmern.
Inhaltlich kann ich mich dem Beitrag von E15TVL nur anschließen.