Hallo,
ich habe eine schlechte - im Vergleich zu allen anderen Bewerbern die schlechteste- Beurteilung erhalten. In dieser sind überwiegend Begründungen enthalten, die falsch sind.
Welche Möglichkeiten bestehen hier außergerichtlich eine Änderung der Beurteilung zu erzielen?
"Anfechtung" und "hier außergerichtlich ..." widerspricht sich imo.
Eine Beurteilung "erhält" man nicht nur, sondern sie muss vom Beurteiler den Beurteilten eröffnet (besprochen) werden.
Das ist die 1. Möglichkeit, hier etwas "außergerichtlich" zu erreichen.
Wenn da nichts geht, kann Widerspruch eingelegt werden.
Außergerichtlich wird da m. E. nicht viel rauskommen.
Vielleicht wird deine Beurteilung etwas besser, aber andere Bewerber bleiben dennoch vor dir.
Aber da es ja offenbar um Stellenbesetzungen geht, wird das nicht viel nützen, weil die Stelle/n in der Zwischenzeit von dem oder den anderen Bewerbern besetzt werden.
Das kann durch eine gerichtlichen Beschluss im Eilverfahren verhindert werden.
Formale Mängel im Verfahren oder der Beurteilung sind da nach meiner Erfahrung zunächst am hilfreichsten, da eine Beurteilung wohl nie vollkommen objektiv sein kann.
Ich habe das o.g. durchgezogen und war am Ende erfolgreich mit Beförderung und Schadensersatz.
Hat aber Jahre gedauert und einiges an Aufwand und Energie gekostet.
Hier findest du dazu ein paar Anregungen zu Abläufen und Verfahren dazu, ein paar anonymisierte von meinen finden sich da auch:
https://www.prot-in.de/viewtopic.php?t=1873