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Kein Pausenabzug <15 Minuten zulässig?

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FrankFurter:
Hallo liebe Community,

wenn wir Pausen machen, die weniger als 15 Minuten lang sind, wird das nicht zur Pausenzeit angerechnet. Ist dies zulässig?

Zitat DV: "Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause von min-destens 30 Minuten zu gewähren; bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden soll die Ruhepause insgesamt 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen werden nicht als Arbeitszeit angerechnet. Ruhepausen können in Zeitabschnitten von jeweils 15 Minuten aufgeteilt wer-den. Pausen unter 15 Minuten werden nicht als Pausenzeiten gewertet."

Bsp Zeitabrechnung:

Kommen Gehen Ist       Soll    TSaldo
   08:31   17:29 08:14 08:00 00:14


Vielen Dank

FrankFurter

Dnjl:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Thomber:
Pausen < 15 Min.

Dass diese Unterbrechungen nicht als Pausenzeiten gelten liegt wohl daran, dass man annimmt in dieser Zeit keine Erholung zu finden.   
30 Pausen zu je 1 Minute bringen halt weniger bis keine Erholung als längere Pausen. Alles zum Schutze der AN.

FrankFurter:
Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

FrankFurter

aronzo:
Dienstvereinbarungen, welche den Gesetzesinhalt abbilden sind so etwas von phantasiefrei...

Die Zeiterfassung wurde also entsprechend programmiert. Lässt sich dann nicht ändern; vielleicht ist eine Gestaltung realisierbar. Wie in deinem Fall beträgt die Pausenzeit 14 min. Korrektur auf 15 min beantragen. Wie wird die Pausenzeit registriert, wenn man am Platz bleibt und nicht rausgeht?

Nicht unüblich ist auch die Praxis, bei einer Arbeitszeit von 6:01 h 30 min und bei einer Arbeitszeit von 9:01 h 45 min Pause abzuziehen. Dies entspricht nicht dem Gesetzeswortlaut!

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