Autor Thema: Aufstieg mittlerer in den gehobenen Dienst  (Read 2960 times)

Mahera

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Aufstieg mittlerer in den gehobenen Dienst
« am: 13.10.2023 08:11 »
Hallo,

ich bin ein Kommunalbeamter & sitze auf einer A10er Stelle mit der Aussicht vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst Prüfungsfrei aufzusteigen. Hat jemand Erfahrungen damit? Soweit ich weiß wird ein Antrag bei einer gesonderten Behörde gestellt. Wie sind hier die Voraussetzungen, außer, dass man 5 Jahre in der Endbesoldung vom mittleren Dienst sein muss (A9 bin ich bereits) und 3 Jahre auf der höheren Stelle sitzen muss. Plus eben die herausragenden Beurteilungen. Was genau muss denn in diesen Beurteilungen stehen?

Ist bei jemandem dieser Antrag schon durch gegangen?

Jochen1976

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Antw:Aufstieg mittlerer in den gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 23.10.2023 18:57 »
In Bezug auf die Progression vom mittleren zum gehobenen Dienst sollte die adäquate Dauer der Ausharrung in der Endbesoldungsstufe des mittleren Dienstes (A9) temporär evaluiert werden. Dieses Unterfangen impliziert die Konnotation der Evaluationsprozesskomplexität, die von Prädikaten höchster Exzellenz dominiert wird. In puncto der Konstitution der Evaluationskriterien obliegt der präzisen Abgrenzung und Spezifikation der behördeninternen Legislativinstanzen die höchstrichterliche Entscheidungsgewalt. Das Ergründen vergangener Ausführungen unterliegt der Intransparenz, was zu der Empfehlung führt, eine Korrespondenzinitiative mit der administrativen Dienststelle zu etablieren, um das Dunkelfeld dieser disziplinären Untersuchungen zu eliminieren.