Frage zum Termin der Tarifverhandlung 2023

Begonnen von Librarian1, 07.09.2023 19:04

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Librarian1

Vielleicht steht es schon irgendwo, dann wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Wenn nicht:
Der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst der Länder läuft bis 30.9.2023.
Nun lese ich, dass die Tarifverhandlungen erst anschließend Ende Oktober beginnen. Bei drei Verhandlungsrunden (oder mehr) also frühestens kurz vor Weihnachten fertig sind, Auswirkungen dann frühestens im Februar spürbar (da sicher zwischen Weihnachten und Neujahr die geänderten Daten nicht mehr in die Gehaltsabrechnungen eingepflegt werden können).
Mir stellt sich unweigerlich die Frage, warum? Also, warum beginnen die Tarifverhandlungen nicht vor Ende des aktuellen Tarifvertrages? Geld sparen kann wohl kaum ein Grund sein, denn wenn bis Ende des Jahres noch nach dem alten Vertrag weitergezahlt wird, müssen eventuelle Gehaltssteigerungen dann nachgezahlt werden.
Oder haben Verdi und die Arbeitgebervertreter vorher soviele andere Termine, dass es einfach nicht möglich ist, früher anzufangen?

cyrix42

Zitat von: Librarian1 in 07.09.2023 19:04
Mir stellt sich unweigerlich die Frage, warum? Also, warum beginnen die Tarifverhandlungen nicht vor Ende des aktuellen Tarifvertrages?

Wenn du willst, dass die Verhandlungen ziemlich einseitig ablaufen, weil die Gewerkschaften aufgrund der Friedenspflicht, die bis 30.09. gilt, nicht streiken dürfen und also keinerlei Druckmittel in der Hand haben, dann kannst du auch schon während der aktuellen Laufzeit verhandeln.

Die Gewerkschaften dagegen wollen wohl offenbar eine bessere Verhandlungsposition haben, als du vorschlägst, und verhandeln also auch erst dann, wenn sie auch mehr als nur Bittsteller sein können.

Librarian1

Ah, ok, mir war das mit der Friedenspflicht nicht bewußt.
Danke für die ausführliche Antwort.

gerzeb

Und außerdem werden bei den derzeitigen Temperaturen die Lachshäppchen zu schnell fies... ;D

DoB

Ich würde mich nicht drauf verlassen das es zu einer Nachzhalung kommt. Beim TVöD VKA gab es auch kein Nachzahlung, diese wurde als Inflationsausgleichsprämie verkauft. Das ist halt günstiger für den AG, und Netto auch für den AN (wenn auch nur minimal). Mir wäre allerdings eine tabellenwirksame Erhöhung ab dem 01.01.2023 lieber gewesen.

Ich denke auch nicht das es dieses Jahr noch etwas mit dem Ergebnis wird.

Warnstreik

Zitat von: DoB in 08.09.2023 07:53
Ich denke auch nicht das es dieses Jahr noch etwas mit dem Ergebnis wird.

Viele/die meisten Punkte sind ja schon für den TVöD verhandelt worden und zumindest die Positionen ausgetauscht. Jetzt kommen eventuell einige TV-L Besonderheiten mit auf den Tisch und dann KANN man fix fertig werden. Deutlich vom TvÖD abzuweichen wäre auch albern für beide Seiten. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich diesmal einmal tief in die Augen schaut, in etwa das Ergebnis des TVÖD übernimmt und ohne Streiks rasch zu Potte kommt. Kann aber auch gaaaaaanz anders laufen ;-)

Schmitti

Zitat von: cyrix42 in 07.09.2023 19:32
Wenn du willst, dass die Verhandlungen ziemlich einseitig ablaufen, weil die Gewerkschaften aufgrund der Friedenspflicht, die bis 30.09. gilt, nicht streiken dürfen und also keinerlei Druckmittel in der Hand haben, dann kannst du auch schon während der aktuellen Laufzeit verhandeln.
Warum sollte es einseitig ablaufen, wenn z.B. die Forderung zum 1.10. schon beschlossen und veröffentlicht wäre? Oder wenn die Verhandlungen nicht 4 Wochen später erst in Gang kämen? Da wird schon Zeit verhuddelt. Die Zeit der Friedenspflicht könnte man schon so für friedliche Verhandlungen nutzen, dass man notfalls direkt am ersten Tag danach mit einem Streik beginnen könnte.

cyrix42

Nu, ob die Forderungen jetzt am 01.10. oder am 11.10. veröffentlicht werden, dürfte recht wenig Einfluss haben. Und, jedenfalls solang man die Tarifverhandlungen als "Arbeitskampf" betrachtet, die Arbeitgeberseite zu vielen Zugeständnissen bereit ist, während die AN-Seite ein zahnloser Tiger ist, darf auch bestritten werden. Im Zweifel ist dann immer zu wenig Geld da und die Gewerkschaften können dem nichts entgegnen. Die AN sind ja weiterhin verpflichtet, ihrer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Warum also sollten AG dann mehr zahlen?

niedersachse02

Wenn der aktuelle Vertrag bis zum 30.09. läuft, werden dann alle Inhalte des neuen Tarafvertrages, die vielleicht erst nächstes Jahr beschlossen werden, rückwirkend ab dem 1.10. "nachgezahlt"?

cyrix42

Es kommt darauf an, auf was man sich einigt. Bei den Tarif-Verhandlungen zum TVöD Anfang des Jahres z.B. wurden die Entgelttabellen (und nicht der ganze Tarif-Vertrag, wie immer mal fälschlicherweise behauptet wird) zum 31.12.2022 gekündigt, dann aber verhandelt, dass diese dennoch bis 29.02.2024 weitergelten sollen. (Zusätzlich wurden Zahlungen von "Inflationsausgleichsgeld" vereinbart, welches an Stichtage, an denen Anspruch auf Arbeitsentgelt bestehen muss, gekoppelt wurde.)

Es ist denkbar, dass die Verhandlungsergebnisse im nun folgenden Tarifkonflikt zum TV-L rückwirkende Zahlungen vorsehen werden -- gesetzt ist dies aber nicht.

Biggi 1992

Soweit ich informiert bin sollen im Oktober die Forderungen bekannt gegeben werden. Um Allerheiligen (Anfang November) sowie um Nikolaus (ca 6.12.23) dann Verhandlungen stattfinden. Ob es dort eine Einigung geben wird????   Es wird wohl ein Tarifabschluss in der Höhe des letzten Abschlusses für Bund und Komunen angestrebt.
Also lassen wir uns überraschen.

E15TVL

Angestrebt aber trotzdem weit nach unten verfehlt.

Wuppertaler

Zitat von: E15TVL in 13.09.2023 19:10
Angestrebt aber trotzdem weit nach unten verfehlt.

Das glaube ich wohl kaum, da seit dem Abschluss des TVöD die Inflation und realen Preise nochmal kräftig gestiegen sind.

Es wäre also mindestens das TVöD Ergebnis erforderlich und besser noch drüber...

Knarfe1000

Zitat von: Wuppertaler in 13.09.2023 20:48

Das glaube ich wohl kaum, da seit dem Abschluss des TVöD die Inflation und realen Preise nochmal kräftig gestiegen sind.

Es wäre also mindestens das TVöD Ergebnis erforderlich und besser noch drüber...
Absolut und auch bei der Laufzeit müssen sie aufpassen. Maximal 24 Monate, besser aber kürzer.

Wuppertaler

Zitat von: Knarfe1000 in 14.09.2023 08:02
Zitat von: Wuppertaler in 13.09.2023 20:48

Das glaube ich wohl kaum, da seit dem Abschluss des TVöD die Inflation und realen Preise nochmal kräftig gestiegen sind.

Es wäre also mindestens das TVöD Ergebnis erforderlich und besser noch drüber...
Absolut und auch bei der Laufzeit müssen sie aufpassen. Maximal 24 Monate, besser aber kürzer.

Was die Laufzeit angeht, da bin ich ganz bei dir. Höchstens 24 Monate, aber am besten noch kürzer. Wir wollen schließlich nicht jedesmal jahrelang auf eine Gehaltserhöhung warten.

Lasst uns hoffen, dass die Verhandlungen in allen Aspekten in die richtige Richtung gehen und wir die finanzielle Anerkennung bekommen, die wir verdienen!