Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
§ 42 oder §49 VwVfG
Thomber:
--- Zitat von: carriegross am 08.09.2023 14:42 ---Muss im konkreten Fall, neben der Rücknahme, nicht auch noch eine Anhörung nach § 28 VwVfV stattfinden?
--- End quote ---
Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist... Die Rücknahme eines belVA kommt ohne Anhörung aus, zumal die Anhörung (= Gelegenheit sich zur Sache zu äußern) im Widerspruchsverfahren auch besteht.
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