Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
Jaein, es geht aus dem Gedanken der gD/hD hervor und der natürlich vorhanden Sinnhaftigkeit, dass unterschiedliche Ausbildungen einem unterschiedlich gut für Aufgaben vorbereiten.
Es ist jedoch schon länger nicht mehr in den EGOs vorhanden 8bzw. es gab schon immer den weg über den sB), wird aber von dem Beamtenbereich - aufgrund deren starren Regularien - weiterhin als zwingend gegeben angesehen.
Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
Korrekt, zweckmäßig, aber nicht zwingend notwendig, beim akademischen Zuschnitt stimme ich dir auch eher zu, als beim Bereich Ausbildung vs. BSc Studium. Dort erlebe ich doch sehr häufig geeignete (ältere) Menschen gibt, die nur mit einer Ausbildung sehr geeignet sind für die "gD" Aufgaben.