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Fürsorgepflicht Vorgesetzte bzgl. Fehlern, Verhalten

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gehtsnoch:
Hallo,

wir haben bei uns in der Abteilung jemanden, der sich von Beginn an allen gegenüber als ADHSler geoutet hat.

Wir alle lieben ihn ... fast alle. Dazu gleich mehr.

Jetzt hat er ein Zwischenzeugnis erhalten, in dem er mit 4 - 5 bewertet wurde. Er würde zu viele Fehler machen und er hätte sich angeblich mehrfach wiederholt schlecht gegenüber seinen direkten Kollegen im 4er-Zimmer geäußert. Die 3 können ihn nicht leiden und diese 3 haben sich gegenüber des Vorgesetzten beschwert. Nun sagt der eine Kollege, dass er das niemalsnienicht gesagt hat und das auch keinen Sinn ergibt, sowas auch noch wiederholt gesagt zu haben.

Jetzt fragen wir uns, ob der Vorgesetzte ihm nicht Unrecht getan hat und tut mit diesen Bewertungen, weil diese Fehler angeblich schon seit knapp einem Jahr und diese angeblichen Äußerungen mind. ein halbes Jahr zurückliegen.

Ist der Vorgesetzte nicht verpflichtet, einen AN, unabhängig von Schwerbehinderung oder nicht, rechtzeitig und vielleicht auch regelmäßig zu sich zu holen, um über Fehler(anzahl) und Verhalten zu sprechen, besonders wenn der Vorgesetzte möchte, dass es in der Abteilung und in den einzelnen Gruppenbüros läuft, er dem Kollegen aber nun mangelndes Verhalten und Teamfähigkeit vorwirft.

Wie soll er dann an sich und den Fehlern arbeiten, wenn er kein (regelmäßiges) Feedback bekommt?

Dankeschön.

LG

FearOfTheDuck:
Schlechte Führung ist kein Einzelfall, mangelnde Selbsteinschätzung allerdings auch nicht.

Er hat jetzt eine Referenz bekommen und kann sich entsprechend damit arbeiten. Vielleicht wollte der Vorgesetzte auch nicht auf jeden Pups reagieren?

Thomber:
Analog zum allg. Arbeitsrecht, wonach jeder einen Anspruch auf eine gute Beurteilung hat, sollte ein Mitarbeiter VOR der Zeugniserstellung über seinen Leistungsstand informiert und zur Besserung angehalten werden.
Note 1 bis 3 okay... Selbst Note 4 war früher im öD zu akzeptieren, aber heutzutage sollten Schlecht-Leistungen unbedingt besprochen werden, sonst kann man sich ja nicht verbessern.

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 08.09.2023 13:14 ---Analog zum allg. Arbeitsrecht, wonach jeder einen Anspruch auf eine gute Beurteilung hat, sollte ein Mitarbeiter VOR der Zeugniserstellung über seinen Leistungsstand informiert und zur Besserung angehalten werden.
Note 1 bis 3 okay... Selbst Note 4 war früher im öD zu akzeptieren, aber heutzutage sollten Schlecht-Leistungen unbedingt besprochen werden, sonst kann man sich ja nicht verbessern.

--- End quote ---

Solange es keine Regelungen für derartige Leistungseinschätzungen gibt, ist der AG frei in der Gestaltung derer. Insbesondere da es hier um ein Zwischenzeugnis ging, passt dies doch für eine Zwischen-Einschätzung.

Ansonsten hat jeder AN Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, nicht jedoch auf ein gutes Zeugnis.

clarion:
Hallo,

ein Recht auf gute Führungskräfte gibt es nicht.

Wegen jeder Lappalie von vermeintlichen und tatsächlichen Fahlverhalten wird auch keine Führungskraft die Mitarbeiter ansprechen. Jeder hat man gute oder schlechte Tage. Dennoch sprechen gute Führungskräfte Mitarbeiter vor etwaigen Beurteilungsrunden an, wenn gehäuft Vorkommnisse da sind.

Wie auch immer, ADHS ist für Zimmerkollegen eine Herausforderung! Besteht die Möglichkeit in einem Einzelzimmer unterzukommen? ADHS ist auch keine Entschuldigung für "schlechtes Benehmen", auch wenn ADHSler es schwerer haben, die Etikette zu wahren, wird nerviges Benehmen von Kollegen oft nicht toleriert.

Ich empfehle sich zusammen zu reißen und den Vorgesetzten zu fragen, wo man sich noch verbessern kann.

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