Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Übernahme von Minusstunden aus dem Ausbildungsverhältnis

<< < (2/3) > >>

Bernstein:
Bei uns nehmen die Azubis an der gleitenden Arbeitszeit teil. Sie können somit Plusstunden aufbauen und diese dann auch wieder abfeiern. Sie können auch Minuszeiten haben, die den Regelungen entsprechend wieder ausgeglichen werden müssen.

Wir haben keine genauen Infos, wie die Minusstunden entstanden sind und somit ist es ganz schwierig die Angelegenheit zu bewerten.

Thomber:

--- Zitat von: Bernstein am 12.09.2023 08:00 ---Bei uns nehmen die Azubis an der gleitenden Arbeitszeit teil. Sie können somit Plusstunden aufbauen und diese dann auch wieder abfeiern. Sie können auch Minuszeiten haben, die den Regelungen entsprechend wieder ausgeglichen werden müssen.

Wir haben keine genauen Infos, wie die Minusstunden entstanden sind und somit ist es ganz schwierig die Angelegenheit zu bewerten.

--- End quote ---



Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)

WENN ein Azubi mal früher aus privaten Gründen gehen musste oder, wenn die Berufsschule ausgefallen ist und der Azubi lieber mit seinem Pass ins Freibad gegangen ist, muss er das nacharbeiten. Denke, das ist logisch.
Aber, wenn ihr die Entstehung der Minuszeiten nicht belegen könnt, ... "Pech", dann darf dem Azubi keine Minuszeit angerechnet werden. Schickt der Chef dich früher nach Hause, entstehen dadurch auch keine Minusstunden.

flip:
1. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten (BBiG § 18)
2. Eine geschuldete "Arbeitszeit" gibt es nicht, was sich aus § 19 BBiG ableiten lässt.
3. Mit dem  "übernommenen" Azubi wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, das Ausbildungsverhältnis ist beendet.

Bernstein:

--- Zitat von: Thomber am 12.09.2023 09:21 ---
Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)


--- End quote ---

Natürlich hat das eine Auswirkung. In einem Gleitzeitrahmen kann man durchaus über 7,78 Std. am Tag arbeiten. Somit  können Plus- bzw. Minusstunden anfallen.

Nicht einfach alles negieren ohne mal etwas zu hinterfragen.

Thomber:

--- Zitat von: Bernstein am 12.09.2023 11:40 ---
--- Zitat von: Thomber am 12.09.2023 09:21 ---
Gleitende Arbeitszeit hat keine Auswirkung auf Überstunden/ Minuszeiten.
(Unterschiedliche Themen)


--- End quote ---

Natürlich hat das eine Auswirkung. In einem Gleitzeitrahmen kann man durchaus über 7,78 Std. am Tag arbeiten. Somit  können Plus- bzw. Minusstunden anfallen.

Nicht einfach alles negieren ohne mal etwas zu hinterfragen.

--- End quote ---


Ob ein Azubi Gleitzeit wahrnehmen darf oder nicht, ändert nichts an der Rechtsgrundlage zum Thema Minuszeiten. 1. Antwort hier von PiA war doch im Grunde DIE Antwort.
Ich wiederhole: Azubis machen keine Minuszeiten.

Das wird bereits daran schon deutlich, dass ein Azubi NICHT zur Mehrarbeit herangezogen werden darf, also eine vermeintliche Minuszeit demnach ja auch nie abbauen können wird. 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version