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Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Max:
Tyrion hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Nur weil sich eine Behörde eine juristische Meinung bildet, heißt das längst nicht, dass dies auch tatsächlichen so vor Gericht bestand hat. Das verschiedene Behörden unterschiedlich auslegen ist auch nicht neu. Der Wortlaut eines Gesetzes mag den Laien eindeutig erscheinen, aber schon die Wichtigkeit der Kommentarliteratur zeigt wie viele Tücken hier lauern. Bis ein Gericht entschieden hat, wäre ich vorsichtig die einzige Wahrheit für dich in Anspruch zu nehmen.
Wenn du der Übung deiner Behörde folgst, sehe ich da auch keine Probleme auf dich persönlich zukommen.
Tiffy:
Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...
OrganisationsGuy:
--- Zitat von: Tiffy am 10.09.2023 11:51 ---Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...
--- End quote ---
Kann man so meiner Meinung nach nicht rauslesen aus dem Eröffnungsbeitrag und du willst hier grad sowieso nur Unfrieden verbreiten.
Die Antwort von MoinMoin ist das Zielführendste. Wenn sich die Vorgesetzte weigert den Aktenvermerk zu unterschreiben würd ich sie darauf hinweisen mit meinem Anliegen an die nächst höhere Instanz zu gehen um die Unterschrift zu erhalten da man selber der Meinung ist man arbeitet nicht Rechtskonform und man möchte sich schriftlich absichern.
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