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Höherwertige Verwendung bei 2,5 Monaten
Fragesteller111:
Moin!
Ich arbeite im TVöD Bund bei einer Bundesbehörde im sonnigen Südwesten und habe für 2,5 Monate eine Zulage für die Übernahme einer höherwertigen Verwendung (Differenz E12 zu E12) erhalten.
Kann mir jemand sagen, ob die Berechnung der Differenz taggenau erfolgt oder monatsweise erfolgt und woraus sich das eine oder andere ergibt? Also bekomme ich für den halben Monat den vollen Differenzbetrag oder nur den halben?
Ich habe dazu bisher leider nichts gefunden.
GofX:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT.pdf
--- Zitat von: § 14 ---Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
[...] erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag [...]
--- End quote ---
Wenn die höherwertigere Tätigkeit am 15. des Monats beginnt, erhältst Du auch erst ab dem 15. des Monats die Zulage und nicht bereits ab dem 1. des Monats.
und
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-86-anspruch-auf-entgelt-nur-fuer-einen-teil-des-monatseines-kalendertages_idesk_PI13994_HI1796728.html
--- Zitat von: Haufe ---8.6.1 Anspruch auf Entgelt für einen Teil des Monats
Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt.
--- End quote ---
und nochwas:
--- Zitat von: Fragesteller111 am 11.09.2023 21:24 ---(Differenz E12 zu E12)
--- End quote ---
Wie groß ist denn die Differenz von E12 zu E12? Da muss ja mächtig was rübergekommen sein. :)
MoinMoin:
Es besteht doch für den vollen Monat Anspruch auf Entgelt.
und nach 17.5.4 bekommt man bei HG das Entgelt bei HG von Beginn des Monats an.
Insofer interpretiere ich das so, dass für jeden vollen Monat die Zulage zu zahlen ist.
Fragesteller111:
Zur Konkretisierung:
Übertragung war mit Wirkung ab dem 01.02.2023 bis zum 15.04.2023. Es geht also um den halben letzten Monat. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass hier ein Monatsweise gerechnet wird, konnte aber weder für die eine noch für die andere Sichtweise Referenzen finden.
Wabi Sabi:
§ 24 Abs. 5 TVöD Bund
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