Autor Thema: [Allg] E10 oder mittlerer Dienst  (Read 6433 times)

Tigerente

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #15 am: 12.09.2023 14:45 »
Würde mich nicht verbeamten lassen. Die Gründe stehen alle schon hier. Du bist auf den guten Willen der "Dienstherrin" angewiesen, und kannst nicht einfach mal den AG wechseln etc., alleine das würde mich nervös machen.

Außerdem die Sache mit der PKV. Da muss nur mal eine chronische Krankheit oder so kommen, und denn stehst Du doof da. Ist gerade in meinem Bekanntenkreis passiert.

Das ist halt so ein Thema. PKV denke ich würde passen da ich eine Anwartsschaftsversicherung abgeschlossen haben und mit 50% Beihilfe ca 265 Euro zahlen würde aktueller stand wohlgemerkt

Tagelöhner

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #16 am: 12.09.2023 15:02 »
Also mehr als zwei sind nicht geplant 😃

Selbst für 2 Kinder gibts zusammen mit dem Ehegattenzuschlag ja schon mehr als üppigen Zuschlag in BaWü, und Brutto ist bei Beamten ja bekanntlich annähernd gleich Netto:

Familienzuschlag Ehe:          158.80 €
Familienzuschlag 1. Kind:      138.84 €
Familienzuschlag 2. Kind:      138.84 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        50.00 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       436.53 €

Für jedes weitere Kind kommen dann 750€ dazu, wer braucht da noch Bürgeld oder ein lausiges Angestelltenverhältnis, mit dem sich eine kinderreiche Familie gar nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren lässt. Ab ins besondere Dienst- und Treueverhältnis und die ganze Sippe staatlich durchalimentieren lassen. Ich würde gar nicht lange überlegen.
« Last Edit: 12.09.2023 15:09 von Tagelöhner »

Tigerente

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #17 am: 12.09.2023 15:17 »
Wie kommst du den auf 436,54 Erhöhungsbetrag?

Da ich in Bayern lebe wären es zu Beginn 2732€ Netto abzüglich PKV.
Sobald aber die Kinder groß wären und man keinen Familienzuschlag mehr bekommt ist man mit e10 bei mehr Netto als A9 in der höchsten Stufe.




Tagelöhner

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #18 am: 12.09.2023 15:21 »
Das spuckt der Rechner für Landesbeamte in Baden-Württemberg aus. Jedes Land (eigenständiger Dienstherr) hat die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation anders umgesetzt, in BaWü wurden vor allem kinderreiche Familien durch Zuschläge extrem nach oben katapultiert.

In Bayern wird es daher vermutlich anders gehandhabt.

MoinMoin

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #19 am: 12.09.2023 15:23 »
Ist auch aktuell mein Gedanke. Man muss aber dazu sagen, dass ich nur eine Ausbildung habe und daher nicht weiß ob das so einfach ist mit e11 usw.
Wie gesagt: Theoretisch kannst du EG13 erreichen. Aber:

Wenn du was fachlich kannst und beim Denken auch Abstraktionsfähigkeiten kannst, dann dürftest du eg10/11er Tätigkeiten wuppen können und bei wir sehen uns uns nur noch die Menschen und deren Vita und nicht alleine die Ausbildung an.

EG12/13er Dinge sehe ich faktisch eher schwierig, denn dazu braucht eben mehr Breite und Tiefe im Wissen und Fähigkeiten im eigenständigen Wissenserwerb, das erlebte ich bisher noch nicht bei FIler, daher waren sie nicht für die Stellen geeignet.


Auf alle Fälle steht dir als Beamte nicht die Welt offen, als Angestellter schon.

Bastel

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #20 am: 12.09.2023 15:52 »
Also mehr als zwei sind nicht geplant 😃

Selbst für 2 Kinder gibts zusammen mit dem Ehegattenzuschlag ja schon mehr als üppigen Zuschlag in BaWü, und Brutto ist bei Beamten ja bekanntlich annähernd gleich Netto:

Familienzuschlag Ehe:          158.80 €
Familienzuschlag 1. Kind:      138.84 €
Familienzuschlag 2. Kind:      138.84 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        50.00 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       436.53 €

Für jedes weitere Kind kommen dann 750€ dazu, wer braucht da noch Bürgeld oder ein lausiges Angestelltenverhältnis, mit dem sich eine kinderreiche Familie gar nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren lässt. Ab ins besondere Dienst- und Treueverhältnis und die ganze Sippe staatlich durchalimentieren lassen. Ich würde gar nicht lange überlegen.

Brutto, annähernd netto... übertreibe mal nicht ;)


Organisator

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #21 am: 12.09.2023 15:52 »
Auf alle Fälle steht dir als Beamte nicht die Welt offen, als Angestellter schon.

Word - zumindest was ITler angeht.

Elur

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #22 am: 12.09.2023 21:59 »
Also mehr als zwei sind nicht geplant 😃

Selbst für 2 Kinder gibts zusammen mit dem Ehegattenzuschlag ja schon mehr als üppigen Zuschlag in BaWü, und Brutto ist bei Beamten ja bekanntlich annähernd gleich Netto:

Familienzuschlag Ehe:          158.80 €
Familienzuschlag 1. Kind:      138.84 €
Familienzuschlag 2. Kind:      138.84 €
Erhöhungsbetrag 1. Kind:        50.00 €
Erhöhungsbetrag 2. Kind:       436.53 €

Für jedes weitere Kind kommen dann 750€ dazu, wer braucht da noch Bürgeld oder ein lausiges Angestelltenverhältnis, mit dem sich eine kinderreiche Familie gar nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren lässt. Ab ins besondere Dienst- und Treueverhältnis und die ganze Sippe staatlich durchalimentieren lassen. Ich würde gar nicht lange überlegen.

Ich bin Beamtin und bei mir gehen über 1200 Euro nur an Lohnsteuer runter und rund 380 Euro PKV. Brutto annähernd gleich Netto ist was anderes.

Tagelöhner

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #23 am: 12.09.2023 22:04 »
Na dann schau mal nach was bei einem normalen vergleichbaren Arbeitnehmer der zusätzlich zur Lohnsteuer alle Sozialbeiträge zur GRV, GKV, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abdrückt, so abgezogen wird. Da würden dir dann die Tränen kommen.

Floki

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #24 am: 13.09.2023 07:29 »
Na dann schau mal nach was bei einem normalen vergleichbaren Arbeitnehmer der zusätzlich zur Lohnsteuer alle Sozialbeiträge zur GRV, GKV, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abdrückt, so abgezogen wird. Da würden dir dann die Tränen kommen.

Absolut richtig. Ändert aber nichts daran, dass brutto trotzdem nicht annährend netto ist. Auch der Hinweis auf die Familienzuschläge sind Quatsch. Da diese in dieser Form verfassungswidrig sind und entsprechende Klagen vorbereitet werden (z.B. durch den DRB NRW), werden die zumindest mittelfristig nicht bestand haben.

MoinMoin

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Antw:E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #25 am: 13.09.2023 07:51 »
Absolut richtig. Ändert aber nichts daran, dass brutto trotzdem nicht annährend netto ist. Auch der Hinweis auf die Familienzuschläge sind Quatsch. Da diese in dieser Form verfassungswidrig sind und entsprechende Klagen vorbereitet werden (z.B. durch den DRB NRW), werden die zumindest mittelfristig nicht bestand haben.
Das BVerG sagt doch eindeutig, dass das für Dritte Kind soviel Fam Zuschläge gezahlt werden müssen, dass der Beamte für die Grundversorgung nichts von seinem Netto anfassen muss.
Insofern sind doch sehr hohe Fam Zuschläge nicht verfassungswidrig, auch wenn der A6er dann plötzlich mehr Geld bekommt als der A11er.


Floki

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Antw:[Allg] E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #26 am: 13.09.2023 08:43 »
Boah bitte nicht erneut. Lies Dir sämtliche Gutachten, Stellungnahmen, etc. durch. Die Familienzuschläge, wie diese jetzt in NRW und BaWü festgelegt wurden, sind in dieser Form definitiv verfassungswidrig.

MoinMoin

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Antw:[Allg] E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #27 am: 13.09.2023 10:10 »
Boah bitte nicht erneut. Lies Dir sämtliche Gutachten, Stellungnahmen, etc. durch. Die Familienzuschläge, wie diese jetzt in NRW und BaWü festgelegt wurden, sind in dieser Form definitiv verfassungswidrig.
Neee Näää?
Definitiv ist das was das BVerG sagt, alles andere ist nur eine (un)bedeutende Rechtsmeinung.
Ob die Art und Weise wie die Familienzuschläge in NRW und BaWü ungleichmäßig verteilt wird ist das eine.

Ob ein Famzuschlag in Höhe von X00 € für alle verfassungswidrig wäre, ist das andere.

Floki

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Antw:[Allg] E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #28 am: 13.09.2023 11:39 »
Lieber MoinMoin oder WasDennNun,

ohne auf deinen Beitrag, was das BVerG definitiv gesagt hat (Spoiler: Es hat nämlich noch viel mehr gesagt), einzugehen: Du redest von dem Familienzuschlag ab dem dritten Kind. Ich rede von den Familienzuschlägen generell. Daher sind deine Antworten auf meine Beiträge einfach am Thema vorbei. Im Übrigen auch für den TE, denn so oder so, werden die Zuschläge in dieser Form nicht bleiben.

smiteme

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Antw:[Allg] E10 oder mittlerer Dienst
« Antwort #29 am: 13.09.2023 12:27 »
Bei uns käm man mit der Ausbildung in E9... Da kein Studium. Sind da recht beharrlich

Ich Würde die E10 nehmen