Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.
Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.
Zitat von: Organisator am 12.09.2023 16:56Zitat von: Opa am 12.09.2023 16:52https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.
Zitat von: Opa am 12.09.2023 16:52https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98