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Verkürzen von Stufenlaufzeiten auf Antrag

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Sachbearbeiterin:
Hallo, eine kurze Frage in die Runde:
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema bzw. schon Erfolgt damit gehabt?
Ist dieses Ansinnen in der Praxis überhaupt durchsetzbar? Lt. TVÖD besteht ja zumindest die Möglichkeit...

Tagelöhner:
Durchsetzbar ist da gar nichts, es handelt sich um eine Kann-Regelung und liegt damit voll im Ermessensbereich des Arbeitgebers, ob er davon Gebrauch machen will.

MoinMoin:
Als erstes muss man als AG auch in der Lage sein, die erheblich überdurchschnittliche Leistung sachgerecht zu dokumentieren🤓
und dann kann der AG diese Regelung anwenden.

Die Erfahrung zeigt, dass sie sehr selten angewandt wird.

andi1504:

--- Zitat von: Sachbearbeiterin am 12.09.2023 17:26 ---Hallo, eine kurze Frage in die Runde:
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema bzw. schon Erfolgt damit gehabt?
Ist dieses Ansinnen in der Praxis überhaupt durchsetzbar? Lt. TVÖD besteht ja zumindest die Möglichkeit...

--- End quote ---

Wir haben das schon einige Male angewendet. Allerdings noch nie auf Antrag des AN, sondern immer arbeitgeberseitig veranlasst. Grundlage hierfür waren die LOB-Beurteilungen.

Umlauf:
Was das gibt es?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.

Eine mögliche und nicht seltene Reaktion auf solch ein Ansinnen.

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