Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Verkürzen von Stufenlaufzeiten auf Antrag
Sachbearbeiterin:
Hallo, eine kurze Frage in die Runde:
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema bzw. schon Erfolgt damit gehabt?
Ist dieses Ansinnen in der Praxis überhaupt durchsetzbar? Lt. TVÖD besteht ja zumindest die Möglichkeit...
Tagelöhner:
Durchsetzbar ist da gar nichts, es handelt sich um eine Kann-Regelung und liegt damit voll im Ermessensbereich des Arbeitgebers, ob er davon Gebrauch machen will.
MoinMoin:
Als erstes muss man als AG auch in der Lage sein, die erheblich überdurchschnittliche Leistung sachgerecht zu dokumentieren🤓
und dann kann der AG diese Regelung anwenden.
Die Erfahrung zeigt, dass sie sehr selten angewandt wird.
andi1504:
--- Zitat von: Sachbearbeiterin am 12.09.2023 17:26 ---Hallo, eine kurze Frage in die Runde:
Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema bzw. schon Erfolgt damit gehabt?
Ist dieses Ansinnen in der Praxis überhaupt durchsetzbar? Lt. TVÖD besteht ja zumindest die Möglichkeit...
--- End quote ---
Wir haben das schon einige Male angewendet. Allerdings noch nie auf Antrag des AN, sondern immer arbeitgeberseitig veranlasst. Grundlage hierfür waren die LOB-Beurteilungen.
Umlauf:
Was das gibt es?
Das haben wir noch nie gemacht.
Da könnte ja jeder kommen.
Eine mögliche und nicht seltene Reaktion auf solch ein Ansinnen.
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