Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist
PeterKruse:
Hallo hilfreiches Forum,
Meine Frage lautet wie folgt:
Ich habe einen befristeten Tv L Vertrag vom 01.01.23 bis 30.09.23, dieser wird durch einen Antrag zur weiterbeschäftigung vom 01.10.23 bis zum 31.12.2024 verlängert.
Gerne möchte ich jedoch zum 01.11.23 einen anderen Job antreten.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Sind es 6 Wochen zum Monatsende da ich befristet eingestellt bin und meine Vertragslaufzeit 2 Jahre beträgt?
Oder sind es 4 Wochen zum Monatsende da ich erst dort 9 Monate tätig bin? Mich irritiert, dass von "Beschäftigungszeit" gesprochen wird, ist diese als die Zeit die ich dort bereits arbeite und die Zeit die ich laut Vertrag dort angestellt sein soll, zu verstehen.
Ich danke euch für eure Unterstützung
Euer Peter
MoinMoin:
wird verlängert oder wurde verlängert?
andi1504:
Wurde die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages schon vertraglich vereinbart?
Wenn ja, kannst Du ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt, dass eine Kündigung zum 31.10.2023 nicht möglich ist. Der nächstmögliche Termin wäre dann der 31.12.2023. Siehe hierzu § 30 Abs. 5 TV-L. Somit bliebe Dir nur, dass Du dich mit Deinem AG auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023 verständigst.
Wenn nein, könntest Du das befristete Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023, also dem Ende der ursprünglichen Befristung, auslaufen lassen.
PeterKruse:
--- Zitat von: andi1504 am 13.09.2023 08:04 ---Wurde die Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages schon vertraglich vereinbart?
Wenn ja, kannst Du ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündigen. Das heißt, dass eine Kündigung zum 31.10.2023 nicht möglich ist. Der nächstmögliche Termin wäre dann der 31.12.2023. Siehe hierzu § 30 Abs. 5 TV-L. Somit bliebe Dir nur, dass Du dich mit Deinem AG auf einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023 verständigst.
Wenn nein, könntest Du das befristete Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023, also dem Ende der ursprünglichen Befristung, auslaufen lassen.
--- End quote ---
Herzlichen Dank für die Antwort.
Die Verlängerung wurde bereits vertraglich vereinabrt. Mein befristeter Vertrag des zunächst 9 Monate lief (01.01-30.09.23) wurde um 15 Monate nahtlos verlängert (01.10-31.12.24).
Könnten Sie mir noch erklären, weshalb meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Quartalsende also wäre und nicht 4 Wochen zum Monatsende? Grund meiner Nachfrage ist, dass im§30 Abs 5 TV-L etwas von Monatsende steht.
Vielen vielen Dank!
Euer Peter
Jetzt steht im §30 Abs 5 TV-L folgendes:
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer
mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in
einem oder mehreren aneinander gereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres. [/left][/center][/center][/i][/i][/i]
PeterKruse:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.09.2023 07:54 ---wird verlängert oder wurde verlängert?
--- End quote ---
Herzlichen Dank für die Antwort.
Die Verlängerung wurde bereits vertraglich vereinabrt. Mein befristeter Vertrag des zunächst 9 Monate lief (01.01-30.09.23) wurde um 15 Monate nahtlos verlängert (01.10-31.12.24).
Vielen Dank für eure Unterstützung
Euer Peter
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