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Verbeamtung als Angestellte

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Yvonne K:
Hallo,

ist eine Verbeamtung mit einer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und des Verwaltungsfachwirts (ALII) möglich? Sind gegebenenfalls weitere Voraussetzungen notwendig?
Ich arbeite bereits seit Feb. 2013 in der Kommunalverwaltung und bin aktuell in E10 eingestellt.
Falls eine Verbeamtung möglich wäre, ist die Eingruppierung direkt in A11 dann möglich?

Danke :)

Unknown:
Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

Organisator:

--- Zitat von: Unknown am 13.09.2023 14:48 ---Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

--- End quote ---

Grundsätzlich zutreffend, allerdings habe ich gehört, dass in zumindest einem Bundesland der AL II als Bildungsvoraussetzung für den gD ausreichend ist. Dennoch beginnt auch dann die Laufbahn (grundsätzlich) im Eingangsamt.

Thomber:
Quereinsteiger ohne Laufbahnbefähigung werden auf Bundesebene auch mal mit A11 direkt eingestellt/ ernannt.
Alles eine Frage des örtlichen Beamtenlaufbahnrechts und hängt vom Willen des Dienstherrn ab.

brian:

--- Zitat von: Unknown am 13.09.2023 14:48 ---Nein ist nicht möglich. Der Zugang zum gehobenen Dienst erfordert ein Hochschulstudium. Demnach könntest du im mittleren Dienst verbeamtet werden. Je nach Eingangsamt, wäre das A6 oder A7.

--- End quote ---

In einigen Bundesländern wie Nds ist der AII aber auch der aufstiegslehrgang für Beamte vom mittleren in den geh. Dienst.

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