[...] dass Ihnen bei meiner Eingruppierung ein Fehler unterlaufen ist und ich von Beginn an in der E12 hätte sein müssen.
Unter Berufung auf die Ausschlussfrist §37 des Tarifvertrags heißt es, dass die Korrektur der Entgeltstufe und damit des Gehalts nur 6 Monate rückwirkend durchgeführt werden kann.
Ist in meiner Behörde leider auch schon passiert.
Da der Fehler aber eindeutig in der Personalabteilung / bei der Personalsachbearbeiterin lag, war man so "kulant" und hat die ganzen drei Jahre nachgezahlt. Das ist allerdings auch schon wieder mehrere Jahre her und ich gehe nicht mehr davon aus, dass meine Behörde in einem gleichgelagerten Fall heute noch genauso kulant wäre.
Da bei Dir auch bereits der §37 erwähnt wurde, kannst Du wohl ebenso nicht davon ausgehen, dass Deine Behörde kulant sein möchte.
Rechtsanspruch hast Du nicht - der §37 schließt es aus.
Frag nach, wie man gedenkt, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Eventuell durch eine vorübergehende "§ 18 Fachkräftezulage", sofern Du als Ärztin, Zahnärztin oder nach Abschnitt 11 (IT) oder Abschnitt 21 (Ingenieure) eingruppiert bist.
Wenn Du dann in freundliche lächelnde Augen blickst, die Dir sagen, "f*ck Dich", dann hast Du keine Chance mehr und solltest Dir einen neuen Arbeitgeber suchen. Eventuell hilft ja noch die Drohung, dass Du gehst, wenn sie den Schaden nicht heilen. Ein neuer Arbeitgeber zahlt Dir zwar auch nicht die letzten beiden Jahre nach, aber Du wirst das Gefühl los, irgendwo zu arbeiten, wo man Dich ver*rscht hat.
Nicht vergessen, die Behörden jammern ständig rum, wir hätten "Fachkräftemangel" und dass sie ja ach-so-schlecht am Markt konkurrieren könnten. Eine E12 kriegst Du aber überall woanders auch.