Autor Thema: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Elternzeit)  (Read 8068 times)

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Wenn die 1,5 Jahre rum sind, dann ja. Aber Keks will sich ja verkrümeln (der musste an dieser Stelle sein), bevor er sich da bewähren kann.

Das muss sie sich halt auskeksen, ohne anderen auf den Keks zu gehen 😂😂😂