Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Elternzeit)

Begonnen von DerSuperKeks97, 13.09.2023 17:34

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Organisator

Zitat von: Schmitti in 15.09.2023 09:49
Wenn die 1,5 Jahre rum sind, dann ja. Aber Keks will sich ja verkrümeln (der musste an dieser Stelle sein), bevor er sich da bewähren kann.

Das muss sie sich halt auskeksen, ohne anderen auf den Keks zu gehen 😂😂😂