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Schulhausmeister ohne "einschlägige" Ausbildung
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Stan Laurel:
Schulhausmeister (15 Jahre im Dienst/über 40 Jahre) besetzt eine Stelle, die mit E5 dotiert ist.
Da keine "einschlägige" Ausbildung vorhanden, wird er nach Entgeltgruppe 4 vergütet.
Eine Neubewertung der Stelle steht an: von E5 auf E7 wegen "erhöhten technischen Anforderungen".
Frage:
Wird der Schulhausmeister dann auf E6 höhergruppiert oder verbleibt er in der E4 ?
Organisator:
Hausmeister sind nach E4/5 eingruppiert. Eine höhrere Eingruppierung von Hausmeistern ist nicht möglich. Eine höhrere Eingruppierung wäre nur dann möglich, wenn andere Aufgaben übertragen werden, die nicht mehr den Aufgaben eines Hausmeisters entsprechen.
Spidersangel:
Hierzu Haufe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-521-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI11739313.html
Schulhausmeister ist etwas anderes als Hausmeister.
Stan Laurel:
So isses.....
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_schulhausmeister.php
... nur der vorhergehende Link macht mich nicht wirklich schlauer.
Deshalb die Frage. :)
Organisator:
--- Zitat von: Spidersangel am 15.09.2023 09:26 ---Hierzu Haufe
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/eingruppierung-eines-schulhausmeisters_150_590542.html
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/hausmeister-521-schulhausmeister_idesk_PI13994_HI11739313.html
Schulhausmeister ist etwas anderes als Hausmeister.
--- End quote ---
... und wieder was gelernt. Danke!
Wenns um Kommunen geht sollte ich besser aufpassen. Oder die Klappe halten.
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