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TÜG Wohnung
Anna87:
Ich fahre immer abends damit ich morgens ausgeruht im Dienst bin. Den Streß mit dem Berufsverkehr möchte ich mir nicht antun. Dies gebe ich auch immer im Forderungsnachweis so an. Vorschreiben kann man es mir aber nicht, dass ich morgens fahren MUSS oder?
Unknown:
Wenn du in der Vergangenheit immer angegeben hast, das du den Abend davor fährst, ist das meiner Meinung nach eins starkes Indiz, dass du das in der Zukunft auch machst. Ich denke nicht, dass man dir das vorschreiben kann. Wende dich an den Teamleiter, da wirst du eine rechtssichere Auskunft bekommen.
Eukalyptus:
Wenn du (ausweislich der getroffenen schriftlichen Vereinbarung) im Durchschnitt mehr als 2 Nächte je Woche am Dienstort verbleiben musst, dann besteht weiterhin die Notwendigkeit einer Unterkunft am Dienstort (A-2212/1, 416). Davon ist auszugehen nach deinen Schilderungen (insbesondere auch deiner bisherigen Abrechnungen und der Reisezeit von 2h). Du könntest sogar im Einzelfall auch mal morgens fahren, solange der Durchschnitt „mehr als 2 Nächte“ bleibt.
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