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Verzicht auf Regelbeurteilung Altersgrenze?

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AndreasS:

--- Zitat von: ElaO am 16.09.2023 09:42 ---Moin Moin,
ich habe zuerst die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden.
Ich werde nächstes Jahr im Februar 59 und nächstes Jahr steht auch die nächste Regelbeurteilung an.
Nun habe ich gehört, das man als Bundesbeamtin ab 60 auf eine Regelbeurteilung verzichten kann.
Stimmt das und wenn ......wie beantrage ich das? Gibt es da Muster Vorlagen für den Verzicht?
Dankeschön

--- End quote ---

Hoi ElaO,
dieser Passus steht in den Beurteilungsrichtlinien. Bei uns (nachgeordnete Behörde des BMF) muss der Beurteiler schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass auf die Regelbeurteilung verzichtet wird. Der Antrag kann (bei uns) formlos gestellt werden.

Grüße
Andreas S.

AndreasS:

--- Zitat von: ChRosFw am 25.09.2023 15:20 ---Für die Quote einfach mal eine schlechtere Beurteilung in Kauf nehmen, wenn es um nichts geht. Jüngere, leistungsbereite Kollegen könnten sich darüber freuen und vielleicht schneller befördert werden.

--- End quote ---

Hoi ChRosFw,

das geht aber nicht so ohne weiteres. Die Punkte, die man bei der letzten Beurteilung erhalten hat werden mindestens so fortgeschrieben. Weniger Punkte müssen begründet werden (zumindest falls eine Note schlechter).
Wenn man selbst noch Chancen auf eine Beförderung hat (mindestens 2 Jahre Standzeit nach der Beförderung), würde ich nie verzichten. Wenn man bereits im Endamt ist, wäre es eine Option. Muss jede/jeder selbst mit sich ausmachen.

Grüße
Andreas S.

flip:

--- Zitat von: AndreasS am 25.09.2023 18:52 ---
--- Zitat von: ChRosFw am 25.09.2023 15:20 ---Für die Quote einfach mal eine schlechtere Beurteilung in Kauf nehmen, wenn es um nichts geht. Jüngere, leistungsbereite Kollegen könnten sich darüber freuen und vielleicht schneller befördert werden.

--- End quote ---

Hoi ChRosFw,

das geht aber nicht so ohne weiteres. Die Punkte, die man bei der letzten Beurteilung erhalten hat werden mindestens so fortgeschrieben. Weniger Punkte müssen begründet werden (zumindest falls eine Note schlechter).
Wenn man selbst noch Chancen auf eine Beförderung hat (mindestens 2 Jahre Standzeit nach der Beförderung), würde ich nie verzichten. Wenn man bereits im Endamt ist, wäre es eine Option. Muss jede/jeder selbst mit sich ausmachen.

Grüße
Andreas S.

--- End quote ---

Die Begründung ist bei uns sehr einfach, taucht allerdings in der Beurteilung nicht auf und ist auch nicht zwingend vorgeschrieben:
Da sich Andere verbessert haben und nun besser sind als du, ist es notwendig deine Gesamtbewertung abzusenken, schließlich sind in Quoten einzuhalten...

Ragnaroek:
Ich wollte mich eigentlich vor diesem Wahnsinn schützen - bin im Endamt und final gesehen ist dass alles nur Bla Bla Bla was rüberkommt.
Hier die Antwort aus unserem Personalreferat:

gemäß BROB (Richtlinie für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten) ein Verzicht auf die Regelbeurteilung erst ab dem Beurteilungsjahr möglich ist, in dem Sie das 60. Lebensjahr vollenden.

Solitair:
Die Beurteilung geht ja noch. Dieses Gespräch dauert nie länger als 5 Min. Schlimmer ist das Geseiere beim Jahresgespräch, wo versucht wird irgendwelche imaginäre Karriereoptionen schmackhaft zu machen, für die man sich nur anstrengen müsse, die aber bei der ersten Nachfrage sofort als Luftnummern zusammenfallen.

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