Autor Thema: Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?  (Read 5346 times)

flip

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Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« am: 04.10.2023 17:18 »
Muss ich nach Krankheit mit ärztlich bescheinigter AU eine "Gesundmeldung" in Textform abgeben?
Kann der AG oder Dienstherr das verlangen? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?
Reicht es nicht aus, sich zum Dienstantritt in der Zeiterfassung einzustempeln und die Arbeit aufzunehmen?

McOldie

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #1 am: 04.10.2023 19:14 »
wenn es keine dienstinternen Anweisungen gibt, benötigt man keine Gesundschreibung

ElBarto

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #2 am: 05.10.2023 08:29 »
Vom AG kann natürlich etwas anderes vorgeschrieben werden, warum sollte man sich dessen verweigern.


Interessant ist so eine Gesundmeldung vor allem dann, wenn die Arbeit vor Ende der vom Arzt bescheinigten AU.Zeit wieder aufgenommen wird.

Z.B. AU-Bescheinigung vom 02.10. bis einschließlich  06.10. Weil Du aber am Freitag Abend weggehen und Party machen willst gehst Du am 06.10. wieder in die Arbeit. Dann interessiert das die Personalabteilung, weil diese das der Krankenkasse weitermeldet und das Auswirkungen auf Lohnfortzahlung und sonstiges hat/haben kann.


So am Rande...
Grundsätzlich endet die AU-Zeit mit Ablauf der Dienstzeit am 06.10. man müsste also nicht zwingend in die Arbeit um Abends feiern zu können. Sehen einen aber Kollegen oder Chefs ist das doof und am Montag sollte man dann auch wirklich in der Arbeit erscheinen. Hat sonst a Gschmäckle...

MoinMoin

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #3 am: 05.10.2023 13:29 »
Da die AU stets nur eine vorübergehende AU ist (eine Prognose des Arztes), ist es de Facto so, dass wenn man vor Ende der AU wieder arbeitsfähig ist, man wieder zur Arbeit gehen muss.
Besser gesagt, müsste, da es idR ja schlecht nachweisbar ist.
Einige AG habe aber schiss und wollen eine ärztliche Feststellung darüber, das man arbeitsfähig ist.

Eine Gesundschreibung gibt es in dem Sinne nicht.
Insbesondere, weil man auch keine Krankschreibung erhält.8)


flip

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #4 am: 05.10.2023 17:08 »
Mir geht es letztlich nur um die Bürokratie und den Aufwand der da betrieben wird. Wir habe elektronische Zeiterfassung. Mein direkter Vorgesetzter meldet zusätzlich jeden morgen das anwesende Personal, wer frei, Urlaub etc. hat und wer sich krank gemeldet hat per Formblatt ans Geschäftszimmer und die wiederum an die personalführende Stelle. Die AU-Bescheinigung geht über den direkten Vorgesetzten ebenso ans Geschäftszimmer und die weiter an die personalführende Stelle.
Jeder führt eine Liste.
Und jetzt soll ich nach der AU zusätzlich noch einen formlosen Text verfassen, im Sprachgebrauch der personalführenden Stelle eine "Gesundmeldung" abgeben. Diese unverzüglich nach Dienstantritt rückwirkend zum ersten Tag nach der AU.
In meinem Fall wäre das Montags, dann versende ich etwa den Text: "Hiermit melde ich mich wieder arbeits-/dienstfähig rückwirkend zum Samstag den tt.mm.jjjj".  Und natürlich ist noch der Korrekturbeleg für die Zeiterfassung zu erstellen und in den Geschäftsgang zu geben...

Wir verwalten uns zu Tode!

Organisator

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #5 am: 05.10.2023 17:30 »
Mir geht es letztlich nur um die Bürokratie und den Aufwand der da betrieben wird. Wir habe elektronische Zeiterfassung. Mein direkter Vorgesetzter meldet zusätzlich jeden morgen das anwesende Personal, wer frei, Urlaub etc. hat und wer sich krank gemeldet hat per Formblatt ans Geschäftszimmer und die wiederum an die personalführende Stelle. Die AU-Bescheinigung geht über den direkten Vorgesetzten ebenso ans Geschäftszimmer und die weiter an die personalführende Stelle.
Jeder führt eine Liste.
Und jetzt soll ich nach der AU zusätzlich noch einen formlosen Text verfassen, im Sprachgebrauch der personalführenden Stelle eine "Gesundmeldung" abgeben. Diese unverzüglich nach Dienstantritt rückwirkend zum ersten Tag nach der AU.
In meinem Fall wäre das Montags, dann versende ich etwa den Text: "Hiermit melde ich mich wieder arbeits-/dienstfähig rückwirkend zum Samstag den tt.mm.jjjj".  Und natürlich ist noch der Korrekturbeleg für die Zeiterfassung zu erstellen und in den Geschäftsgang zu geben...

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Das von Dir beschriebene ist völlig unnötig. Scheinbar hat jemand vergessen, dass diese ganze Schreiberei auch in einer habwegs guten elektronischen Zeiterfassung abgebildet werden kann. Aber so what - alles Arbeitszeit ;)

MoinMoin

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #6 am: 05.10.2023 17:51 »
Mir geht es letztlich nur um die Bürokratie und den Aufwand der da betrieben wird. Wir habe elektronische Zeiterfassung. Mein direkter Vorgesetzter meldet zusätzlich jeden morgen das anwesende Personal, wer frei, Urlaub etc. hat und wer sich krank gemeldet hat per Formblatt ans Geschäftszimmer und die wiederum an die personalführende Stelle. Die AU-Bescheinigung geht über den direkten Vorgesetzten ebenso ans Geschäftszimmer und die weiter an die personalführende Stelle.
Jeder führt eine Liste.
Und jetzt soll ich nach der AU zusätzlich noch einen formlosen Text verfassen, im Sprachgebrauch der personalführenden Stelle eine "Gesundmeldung" abgeben. Diese unverzüglich nach Dienstantritt rückwirkend zum ersten Tag nach der AU.
In meinem Fall wäre das Montags, dann versende ich etwa den Text: "Hiermit melde ich mich wieder arbeits-/dienstfähig rückwirkend zum Samstag den tt.mm.jjjj".  Und natürlich ist noch der Korrekturbeleg für die Zeiterfassung zu erstellen und in den Geschäftsgang zu geben...

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Also wenn ich früher als erwartet aus der AU käme, brauch ich mich nur einbuchen per Chip dranhalten und die Verwaltung ist erledigt.
wenn ich den Sa/So auch noch als nicht AU Tag erfasst haben möchte muss ich dieses Eintragen ins System und auch diese Vorgang wäre verwaltet.

Wenn man aber noch nen Abakus nutzt, dann hast du Recht!


Umlauf

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #7 am: 06.10.2023 00:07 »
Bei uns enthält die Gesundmeldung folgendes:

- Beginn und Ende der AU

- Ärztliche Bescheinigung
1. nicht erforderlich
2. liegt in Papierform vor
3. elektronisch über Krankenkasse

- herbeigeführt
1. von einem Dritten zu verantworten
2. Arbeitsunfall/Wegeunfall
3. sonstiger Umfall


Besonders der letzte Block ist wegen der Kostenerstattungen von Bedeutung.

MoinMoin

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #8 am: 06.10.2023 07:33 »
Interessant, ihr müsst euch immer Gesundmelden?
Oder warum wird erst bei der Gesundmeldung nach einem "herbeigeführt" gefragt?

ElBarto

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #9 am: 06.10.2023 07:39 »
Bei uns enthält die Gesundmeldung folgendes:

- Beginn und Ende der AU

- Ärztliche Bescheinigung
1. nicht erforderlich
2. liegt in Papierform vor
3. elektronisch über Krankenkasse

- herbeigeführt
1. von einem Dritten zu verantworten
2. Arbeitsunfall/Wegeunfall
3. sonstiger Umfall


Besonders der letzte Block ist wegen der Kostenerstattungen von Bedeutung.

Bei uns wird das bei der Krankmeldung bereits gefragt.

Gesundmeldung hat bei uns auch zu erfolgen. Wird aber wenigstens von der zuständigen Stelle gemacht die auch die Anwesenheit meldet.

Das könnte Euch (Threadersteller) etwas Zeit sparen wenn das Dein Chef macht.


Übrigens -kommt mir gerade beim Tippen- es ist auch deshalb wichtig zu wissen, dass jemand wieder in der Arbeit ist, wenn es z.B. brennt.
Angenommen man kommt nach AU in die Arbeit oder gar einen Tag früher in die Arbeit, man wird -weil man noch nicht fit ist- ohnmächtig und es brennt im Gebäude, keiner der Zuständigen weiß, dass man da ist und keiner kommt einen retten.
Selbst beim Feueralarm wird anhand Anwesenheitslisten von den Vorgesetzten die Vollständigkeit geprüft.

clarion

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #10 am: 06.10.2023 07:51 »
Um die Anwesenheit festzustellen gibt es Stempeluhren. Ich bin schon in ein paar  Behörden herum gekommen, und musste mich noch nie gesund melden. Wenn die AU ausläuft, geht man wieder arbeiten,  oder reicht eine neue AU ein.

Schmitti

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #11 am: 06.10.2023 10:19 »
Angenommen man kommt nach AU in die Arbeit oder gar einen Tag früher in die Arbeit, man wird -weil man noch nicht fit ist- ohnmächtig und es brennt im Gebäude, keiner der Zuständigen weiß, dass man da ist und keiner kommt einen retten.
Selbst beim Feueralarm wird anhand Anwesenheitslisten von den Vorgesetzten die Vollständigkeit geprüft.
Logischerweise kommt dann etwaigen Publikumsverkehr auch niemand retten? Wird dieser darauf hingewiesen?


Umlauf

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #12 am: 07.10.2023 15:14 »
Interessant, ihr müsst euch immer Gesundmelden?
Oder warum wird erst bei der Gesundmeldung nach einem "herbeigeführt" gefragt?

Wenn ich krank bin, werde ich keine Formulare ausfüllen. Ich habe eine AU und das reicht. Alles andere kommt nach der Krank-Zeit.
Selbst die Krankenkasse stellt diese Frage, wenn sie diese Fragen stellen möchte, erst später.

Dieses immer sehe ich auch kritisch.
Man möchte verhindern, dass man ev. Forderungen gegen Dritte nicht angeht.

ElBarto

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #13 am: 09.10.2023 09:39 »
Angenommen man kommt nach AU in die Arbeit oder gar einen Tag früher in die Arbeit, man wird -weil man noch nicht fit ist- ohnmächtig und es brennt im Gebäude, keiner der Zuständigen weiß, dass man da ist und keiner kommt einen retten.
Selbst beim Feueralarm wird anhand Anwesenheitslisten von den Vorgesetzten die Vollständigkeit geprüft.
Logischerweise kommt dann etwaigen Publikumsverkehr auch niemand retten? Wird dieser darauf hingewiesen?

Naja Publikumsverkehr ist bei uns entweder im öffentlichen Wartebereich der vom Pförtner eingesehen wird und leicht zu verlassen ist oder bei einem Berater mit im Büro der dann evakuieren kann.  Der schleicht nicht im Haus umher und sucht sich ein ruhiges Plätzchen zum verenden ;O)

Für Mitarbeiter gibt es aber einen außerhalb des Gebäudes gelegenen Sammelplatz an dem dann auf Vollzähligkeit zu prüfen ist, bei 100.000 m²+ und 500+ Büroräumen ist die Feuerwehr für Suchhinweise dankbar.

Opa

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Antw:Arbeitsaufnahme nach AU / Gesundmeldung?
« Antwort #14 am: 09.10.2023 17:48 »
Bei einer Evakuierung ist jeder Raum zu überprüfen, völlig unabhängig davon, ob sich irgendwer krank gemeldet hat oder nicht. In jedem Raum könnte sich eine hilflose Person aufhalten, z.B. ein Kollege, der im Büro des erkrankten Mitarbeiters gerade nach einer Akte gesucht hat.

Oder rennen bei euch die „Etagenbeauftragten“ erst mal in die Personalabteilung und lassen sich Anwesenheitslisten ausdrucken, bevor sie die Flure abschreiten? Mann, mann, mann…