Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankschrift
maja1204:
Hallo ihr Lieben, ich habe folgendes Problem. Eventuell kann mir da jemand einen Tipp geben, wie ich damit umgehen pder das Problem lösen kann. Ich war vor etwa 3 Wochen von Mittwoch bis Freitag krank. Am Wochenende ging es mir wieder gut und ich hatte vor Montag wieder arbeiten zu gehen, andernfalls wäre ich ja Freitag zum Arzt gegangen. An dem Montag darauf musste ich mich erneut krankmelden und bin dementsprechend natürlich zum Arzt und wurde von Montag bis Freitag krankgeschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass dies ausreicht. Ich hsbe mir dabei leider keine großen Gedanken gemacht. Mein Arzt schreibt nicht rückwirkend krank, es sei denn man kontaktiert wenigstens telefonisch und gibt an warum man sich an dem Tag nicht persönlich vorstellen kann. Ich wurde gefragt, wo mein Attest ab Samstag ist. Meine reguläre Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag. Kann das für mich jetzt sehr problematisch werden?
Ich dank euch für die Hilfe.
flip:
Eine AU muss man nur an Arbeitstagen vorlegen. Wird man also am Mittwoch krank und der vierte Tag fällt auf den Samstag, reicht es, wenn das Attest am Montag dem Arbeitgeber vorliegt. Das ergibt sich aus dem EntgFG § 5:
--- Zitat ---Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
--- End quote ---
maja1204:
Dankeschön, für die schnelle Antwort. Das beruhigt mich etwas. Dann werde ich das Gespräch nochmals suchen. Vielen Dank
maja1204:
--- Zitat von: flip am 18.09.2023 11:46 ---Eine AU muss man nur an Arbeitstagen vorlegen. Wird man also am Mittwoch krank und der vierte Tag fällt auf den Samstag, reicht es, wenn das Attest am Montag dem Arbeitgeber vorliegt. Das ergibt sich aus dem EntgFG § 5:
--- Zitat ---Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
--- End quote ---
--- End quote ---
Genau das hat mich etwas irritiert. Bei manchen anderen Diskussionen zum Thema oder Auslegungen, wurde darüber geredet, dass die Kalendertage und nicht Arbeitstage ausschlaggebend sind. Deswegen habe ich lieber hier nochmal nachgefragt. Aber so wie Sie es sagen, habe ich das auch erlesen.
EiTee:
An dem Samstag erfolgte keine Gesundmeldung, entsprechend ist für den ersten Krankheitszeitraum (Mi - So) ein Attest vorzulegen.
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