Nein, ich wäre am Samstag und Sonntag (wenn es Arbeitstage gewesen wären) auch arbeiten gegangen. Aber ich schätze mal, dass ich dies beweisen müsste, kann ich ja aber schlecht.
Ich wüßte nicht, warum du das beweisen müsstest.
Wenn der AG dir einen Vorwurf/Abmahnung erteilt, dann ist er doch in der Beweispflicht.
Oder müssen die, die Mo/Di krank sind auch beweisen, dass sie nicht schon Sa/So krank waren?
Ich kenne hier auch keinen Arzt, der am Wochenende Dienst hat.
Dann solltest du dich aber schnell darum kümmern, zu wissen, wo der ärztliche Notdienst bei euch ist, den kann man nämlich hier und da mal gebrauchen.
Und wenn man sihc erst im Notfall um dieses Wissen bemüht ...
Aber das wäre ja, wie bereits erwähnt, auch nicht nötig gewesen, da ich zu dem Zeitpunkt von einer Genesung ausging. Es waren auch in dem Sinne nicht komplett die gleichen Symptome.
Jetzt widersprichst du dich.
Warst du genesen am Samstag oder nicht.
Wenn du am Samstag nicht arbeitsfähig warst, dann haste du in der Tat (formal) falsch gehandelt.