Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankschrift
MoinMoin:
--- Zitat von: flip am 18.09.2023 21:03 ---
Dafür wäre mir keine Rechtsgrundlage bekannt (AU vorlegen mindestens ab Samstag). Wo könnte ich das nachlesen?
--- End quote ---
Am Montag morgen muss die AU vorgelegt werden, wenn man durchgängig krank ist, korrekt?
Also wenn man noch am Samstag AU ist, dann muss man am Samstag zum Arzt sich AU schreiben lassen, die dann am Montag beim AG sein muss.
Wenn man am Samstag nicht AU ist, da erledigt sich das.
Also entweder man ist durchgängig AU, dann hat die Attestiereung nach dem dritten Tag zu erfolgen.
clarion:
Also schleppt man sich bei gleicher Wochentagskonstellation montags krank ins Amt, steckt die Kollegen an und lässt sich ab Dienstag noch mal krankschreiben???
maja1204:
Okay, ihr seid euch hier nicht so einig mit der Rechtsauslegung. Es ist meines Erachtens auch sehr schwammig im Gesetz formuliert -wie immer. Ich möchte einfach meine Möglichkeiten kennen. Ich weiß auch, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber ich habe mir eben dabei nichts gedacht. Wie bereits erwähnt, ging ich davon aus am Montag bereits arbeiten zu können, da ich mich über das Wochenende erholt hatte und es mir recht gut ging. Aber manchmal steckt man eben nicht drin.
Arbeitet denn hier jemand zufällig in der Personalstelle und kennt die Auffassung dafür?
MoinMoin:
Die Frage ist doch warst du Sa und So AU
Bei Ja, hast eine Problem.
Bei nein
alles gut.
Wenn do Mo-Mi Au warst und Do nicht und Fr wieder Au
Dann hast du auch kein Problem.
MoinMoin:
--- Zitat von: clarion am 18.09.2023 21:28 ---Also schleppt man sich bei gleicher Wochentagskonstellation montags krank ins Amt, steckt die Kollegen an und lässt sich ab Dienstag noch mal krankschreiben???
--- End quote ---
Nein, man geht Samstag zum Arzt und lässt sich AU schreiben.
So wäre es Formal richtig.
Oder aber man lügt und sagt, man ist Sa oder So nicht Au gewesen und geht Montag zum Arzt.
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