Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankschrift
maja1204:
Nein, ich wäre am Samstag und Sonntag (wenn es Arbeitstage gewesen wären) auch arbeiten gegangen. Aber ich schätze mal, dass ich dies beweisen müsste, kann ich ja aber schlecht. Ich kenne hier auch keinen Arzt, der am Wochenende Dienst hat. Aber das wäre ja, wie bereits erwähnt, auch nicht nötig gewesen, da ich zu dem Zeitpunkt von einer Genesung ausging. Es waren auch in dem Sinne nicht komplett die gleichen Symptome.
MoinMoin:
--- Zitat von: maja1204 am 18.09.2023 22:57 ---Nein, ich wäre am Samstag und Sonntag (wenn es Arbeitstage gewesen wären) auch arbeiten gegangen. Aber ich schätze mal, dass ich dies beweisen müsste, kann ich ja aber schlecht.
--- End quote ---
Ich wüßte nicht, warum du das beweisen müsstest.
Wenn der AG dir einen Vorwurf/Abmahnung erteilt, dann ist er doch in der Beweispflicht.
Oder müssen die, die Mo/Di krank sind auch beweisen, dass sie nicht schon Sa/So krank waren?
--- Zitat --- Ich kenne hier auch keinen Arzt, der am Wochenende Dienst hat.
--- End quote ---
Dann solltest du dich aber schnell darum kümmern, zu wissen, wo der ärztliche Notdienst bei euch ist, den kann man nämlich hier und da mal gebrauchen.
Und wenn man sihc erst im Notfall um dieses Wissen bemüht ...
--- Zitat ---Aber das wäre ja, wie bereits erwähnt, auch nicht nötig gewesen, da ich zu dem Zeitpunkt von einer Genesung ausging. Es waren auch in dem Sinne nicht komplett die gleichen Symptome.
--- End quote ---
Jetzt widersprichst du dich.
Warst du genesen am Samstag oder nicht.
Wenn du am Samstag nicht arbeitsfähig warst, dann haste du in der Tat (formal) falsch gehandelt.
maja1204:
Das ist eigentlich kein Widerspruch, aber vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Ich war am Wochenende gesund und hatte bereits "privat" meinen Kollegen signalisiert, dass ich am Montag wieder im Dienst bin. Aber das ist auch nicht das Problem. Ich wollte nicht wissen wie man sich da rausschummelt, ich möchte da schon einfach ehrlich den Ablauf sagen können. Ich bin eindeutig erneut erkrankt, sonst wäre ich mit der Situation anders umgegangen und hätte mir darüber gleich Gedanken gemacht.
Einen Notdienst musste ich bisher nicht in Anspruch nehmen und ich denke im Internetzeitalter dürfte das kein Problem sein. Da wird man bei Bedarf sicherlich fündig.
Aber ich danke euch für eure Ausführungen. Sollte ich jetzt da Probleme haben, dann möchte ich halt nur Schlimmes abwenden. 2 Tage ohne Bezahlung (Fortzahlung) ist ja noch das kleinere Übel -nicht schön aber besser als eine Abmahnung. Das sind eher Situationen die mir dabei Sorge bereiten. Wobei ich bisher nie vorher Probleme hatte, da ich sehr selten krank bin. Aber ich bin gerne in solchen Diatuationem vorher genau informiert, damit ich weiß wie ich was klären kann.
MoinMoin:
Und da du eidesstattlich versichern kannst, dass du Sa/So nicht Au warst, hast du auch nichts falsch gemacht.
Sollte der AG dich abmahnen oder Lohn kürzen, dann solltest du das vom ArbG einkassieren lassen.
tv-landschaft:
Einen AG, der sich traut deswegen einem langjährigen, zuverlässigen und ehrlichen Mitarbeiter eine Abmahnung reinzudrücken, würde ich verlassen. Das hat vielleicht vor 10-15 Jahren noch so einseitig funktioniert, aber nun ist Arbeitnehmermarkt... Natürlich Abmahnung grundsätzlich vorher aus Prinzip anfechten. Glaube aber kaum, dass es dazu kommen wird.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version