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Krankschrift

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MoinMoin:

--- Zitat von: flip am 19.09.2023 21:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.09.2023 21:23 ---
--- Zitat von: flip am 18.09.2023 21:03 ---
Dafür wäre mir keine Rechtsgrundlage bekannt (AU vorlegen mindestens ab Samstag). Wo könnte ich das nachlesen?

--- End quote ---
Am Montag morgen muss die AU vorgelegt werden, wenn man durchgängig krank ist, korrekt?
Also wenn man noch am Samstag AU ist, dann muss man am Samstag zum Arzt sich AU schreiben lassen, die dann am Montag beim AG sein muss.
Wenn man am Samstag nicht AU ist, da erledigt sich das.
Also entweder man ist durchgängig AU, dann hat die Attestiereung nach dem dritten Tag zu erfolgen.

--- End quote ---
Das Attest wurde nach dem dritten Tag (am Montag) ausgestellt und unverzüglich vorgelegt. und nun?
Mir fehlt immer noch der Hinweis auf die Rechtsgrundlage, dass der 4. und folgende Krankheitage zu attestieren sind, wenn an diesen planmässig nicht zu arbeiten ist.
Es steht auch nirgends geschrieben, dass man dann Samstags oder gar Sonntags zum Arzt muss, so man denn einen findet der einen da behandelt.

--- End quote ---
Wenn du am Montag morgen vor deinem Dienstbeginn die AU vorlegst ist alles in Butter.

Allerdings musst du einen Arzt finden, der dieses auch ab Samstag bestätigt:
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."
Über das bestehen, heißt das du von einem Arzt, die über drei Tage bestehende AU eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen hast.
Die du aber erst am darauffolgenden Arbeitstag abliefern musst.
Wenn du Montag morgen einen Arzt vor Dienstbeginn (unverzüglich) hast, der dir die AU rückwirkend (was er selten darf) ausstellt, dann ist alles in Butter.

Allerdings ist es einfacher zu "Lügen" (und für alle bequemer) am Montag zu sagen, dass man am Sa oder So arbeitsfähig war.
Obwohl man damit den AG wg. Entgeltfortzahlung um diese Tage betrügt.

Einer der Argumente warum man häufig Kranke dazu verdonnert ab Tag 1 die ärztliche Bescheinigung vorzulegen, da man dadurch schneller aus der EntFG kommt.
(Also jemand der immer Montags wg. Migräne krank ist, bekommt dann ab dem 43. Montag kein Geld mehr vom AG)

clarion:
Hallo

Leute,  die wegen dem kleinsten Wehwehchen zu Hause bleiben, kennen sich vermutlich genau mit der Rechtslage bei Krankmeldungen aus.  Ich habe mal erlebt,  dass mich einer mit vielen Krankmeldungen ernsthaft fragte, ab wieviel Krankheitstagen man zum Amtsarzt geschickt würde.

aronzo:
Interessante Diskussion! Du musst zuallererst nichts "vorlegen", allein beim Abruf der eAU mitwirken. Demnach wurde die am Montag festgestellte Arbeitsunfähigkeit sicherlich unverzüglich mitgeteilt bzw. vorher schon der Arztbesuch und damit das Nichterscheinen zum Dienstbeginn. Wichtig ist hierbei der Zeitraum der AU, da dieser beim Abruf durch den AG anzugeben ist.

Nach Deinen Ausführungen lag am Wochenende keine Arbeitsunfähigkeit und damit keine "über drei Tage hinaus bestehende AU" vor. Diese Einschätzung obliegt Dir ebenso wie die vorhergehende für Mittwoch bis Freitag. Du kannst Dich ja auch, entgegen der Prognoseentscheidung des feststellenden Arztes, "gesund schreiben" - also zum Dienst erscheinen. Sollte es zu einem Rückfall kommen, wäre in diesem Fall ebenso eine neue AU notwendig.

Mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhält der AG aus meiner Sicht kein Zurückbehaltungsrecht. Demnach schuldet er allgemein das vereinbarte Entgelt auch für einen solchen Zeitraum. Aufgrund der wohl nicht bestehenden Arbeitspflicht am Wochenende wäre aus meiner Sicht die eigene Arbeitskraft auch nicht gesondert "anzubieten" ("Gesundmeldung").

Sollte ein AG eine Entgeltkürzung auf Grund solcher Tage veranlassen, wäre das die entscheidende Frage bei einer dann wohl unvermeidlichen Zahlungsklage. Demnach, wer eine Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit beweisen müsste. Vielleicht sollte im vorliegenden Fall dem AG noch einmal explizit mitgeteilt werden, dass am Samstag und Sonntag keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat ("Ich habe mich gesund gefühlt"). Allein aus Vorsicht würde ich selbst vermeiden, hier auf die Zeiträume Mittwoch bis Freitag und ab Montag einzugehen.

Als AG würde ich für die Zukunft über spezielle Anforderungen belehren (machen wir von Anfang an so) und gegebenenfalls im Einzelfall eine frühere AU verlangen. Allerdings sehe ich hier auch keinen Nachteil für den AG. Wäre am Mittwoch ein Arztbesuch erfolgt und am Montag dann eine Folgebescheinigung mitgeteilt worden, könnte niemand diskutieren.

aronzo:

--- Zitat von: clarion am 20.09.2023 07:09 ---Hallo

Leute,  die wegen dem kleinsten Wehwehchen zu Hause bleiben, kennen sich vermutlich genau mit der Rechtslage bei Krankmeldungen aus.  Ich habe mal erlebt,  dass mich einer mit vielen Krankmeldungen ernsthaft fragte, ab wieviel Krankheitstagen man zum Amtsarzt geschickt würde.

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Ab sechs Wochen im Gleitjahr bekommt er eine BEM und in der Folge dann gegebenenfalls eine personenbedingte Kündigung! Oder bei entsprechender Dokumentation eine fristlose Kündigung!

maja1204:

--- Zitat von: aronzo am 20.09.2023 07:16 ---Interessante Diskussion! Du musst zuallererst nichts "vorlegen", allein beim Abruf der eAU mitwirken. Demnach wurde die am Montag festgestellte Arbeitsunfähigkeit sicherlich unverzüglich mitgeteilt bzw. vorher schon der Arztbesuch und damit das Nichterscheinen zum Dienstbeginn. Wichtig ist hierbei der Zeitraum der AU, da dieser beim Abruf durch den AG anzugeben ist.

Nach Deinen Ausführungen lag am Wochenende keine Arbeitsunfähigkeit und damit keine "über drei Tage hinaus bestehende AU" vor. Diese Einschätzung obliegt Dir ebenso wie die vorhergehende für Mittwoch bis Freitag. Du kannst Dich ja auch, entgegen der Prognoseentscheidung des feststellenden Arztes, "gesund schreiben" - also zum Dienst erscheinen. Sollte es zu einem Rückfall kommen, wäre in diesem Fall ebenso eine neue AU notwendig.

Mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhält der AG aus meiner Sicht kein Zurückbehaltungsrecht. Demnach schuldet er allgemein das vereinbarte Entgelt auch für einen solchen Zeitraum. Aufgrund der wohl nicht bestehenden Arbeitspflicht am Wochenende wäre aus meiner Sicht die eigene Arbeitskraft auch nicht gesondert "anzubieten" ("Gesundmeldung").

Sollte ein AG eine Entgeltkürzung auf Grund solcher Tage veranlassen, wäre das die entscheidende Frage bei einer dann wohl unvermeidlichen Zahlungsklage. Demnach, wer eine Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit beweisen müsste. Vielleicht sollte im vorliegenden Fall dem AG noch einmal explizit mitgeteilt werden, dass am Samstag und Sonntag keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat ("Ich habe mich gesund gefühlt"). Allein aus Vorsicht würde ich selbst vermeiden, hier auf die Zeiträume Mittwoch bis Freitag und ab Montag einzugehen.

Als AG würde ich für die Zukunft über spezielle Anforderungen belehren (machen wir von Anfang an so) und gegebenenfalls im Einzelfall eine frühere AU verlangen. Allerdings sehe ich hier auch keinen Nachteil für den AG. Wäre am Mittwoch ein Arztbesuch erfolgt und am Montag dann eine Folgebescheinigung mitgeteilt worden, könnte niemand diskutieren.

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Vielen Dank, für die Ausführung. Ich bin  bis zur Nachfrage nicht auf den Zeitraum am Wochenende eingegangen, da ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Aber ich habe mich an dem besagten Montag natürlich rechtzeitig krankgemeldet, habe auf den Arztbesuch hingewiesen und auch bereits in einer weiteren E-Mail eine Ablichtung der Papierdurchschrift (erhält man da anscheinend noch, da es manchmal mit dem Abruf nicht funktioniert) mitgeschickt. Also da habe ich hoffentlich alles richtig gemacht.

Ich werde aber deine Idee aufgreifen und nochmals auf das Wochenende eingehen, dass ich da gesund gewesen bin. Ich glaube auch, dass die Problematik wieder eher aufgrund von Unstimmigkeiten unter den Abteilungen aufgetreten ist. Das passiert mir natürlich nicht nochmals, man lernt ja auch aus solchen Situationen.

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