Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Krankschrift
maja1204:
--- Zitat von: Tiffy am 19.09.2023 21:40 ---Ich kenne zwar die Rechtsgrundlage (evt. Entgeltfortzahlungsgesetz?) nicht, kann aber eine eigene Erfahrung beitragen: Ich wusste, dass Krankschreibungen für Kalendertage gelten und kam genau in diese Situation, dass Samstag und Sonntag nicht bescheinigt waren, als ich eines Montags morgens beim Arzt saß, weil es mir wider Erwarten schlechter anstatt besser ging. Also sprach ich ihn drauf an und befürchtete schon, dass ich nun auch zu hören bekommen würde, ein rückwirkendes Atteste sei ganz, ganz problematisch. War es aber nicht. Auf die Kalendertage- und Rückdatierungsproblematik angesprochen, lächelte mein Hausarzt wissend und sagte, das sei doch gar kein Thema. Ich bekam das Attest und somit auch keine Probleme mit der Personalabteilung.
--- End quote ---
Vielen Dank für das Teilen deiner Erfahrung. Wäre das alles kein Problem gewesen, dann hätte ich jetzt hier auch tatsächlich keine Diskussionsrunde eröffnet.
Wie gesagt, das Problem dabei ist, dass ich mir da keine Gedanken gemacht habe und ich auch erst nach einem "längeren" Zeitraum darauf hingewiesen wurde. Geh mal zum Arzt und sag ich bräuchte noch für vor 3-4 Wochen eine rückwirkende Krankschreibung.
Es wären auch zwei Szenarien möglich:
1. Ich war am Wochenende gesund (das ist ja die bestehende Situation) und ich hätte dem Arzt gesagt, dass ich da eine AU benötige. Das wäre ja gelogen und ist nicht wirklich in meinem Sinne, aber wäre die anscheinend einfachere Lösung gewesen.
2. Ich war am Wochenende krank und sage dem Arbeitgeber, dass ich nicht krank gewesen bin und lüge diesen damit an. Das ist auch nicht in meinem Sinne und möchte ich auch so nicht handhaben.
Letztendlich habe ich genau nach der wirklich vorliegenden Situation gehandelt. Auch wenn diese jetzt rückblickend unglücklich war.
Das passiert mir sicherlich nicht nochmal. Nun bin ich ja etwas besser informiert. Nach ca 11 Jahren öD spricht das aber auch etwas für mich, dass ich mich da noch nicht gut auskenne.
aronzo:
--- Zitat von: maja1204 am 20.09.2023 07:40 ---... und auch bereits in einer weiteren E-Mail eine Ablichtung der Papierdurchschrift (erhält man da anscheinend noch, da es manchmal mit dem Abruf nicht funktioniert) mitgeschickt...
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Würde mich wundern; das sind allenfalls noch "alte" Formulare. Niemals würde ich eine Arbeitnehmerbescheinigung mit ICD-10-Diagnoseschlüssel übermitteln! :-X
aronzo:
--- Zitat von: maja1204 am 20.09.2023 07:40 ---...Das passiert mir natürlich nicht nochmals, man lernt ja auch aus solchen Situationen.
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Genau das sollte eigentlich seitens des AG vermieden werden. Bliebe ich ohne AU-Bescheinigung gegebenenfalls von Montag bis Mittwoch zu Hause, wird mir die Ärztin bestimmt eine AU Montag bis Freitag (Freitag ist mit 45 % aller Beendigungstage der häufigste) bescheinigen. ???
maja1204:
--- Zitat von: aronzo am 20.09.2023 07:56 ---
--- Zitat von: maja1204 am 20.09.2023 07:40 ---... und auch bereits in einer weiteren E-Mail eine Ablichtung der Papierdurchschrift (erhält man da anscheinend noch, da es manchmal mit dem Abruf nicht funktioniert) mitgeschickt...
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Würde mich wundern; das sind allenfalls noch "alte" Formulare. Niemals würde ich eine Arbeitnehmerbescheinigung mit ICD-10-Diagnoseschlüssel übermitteln! :-X
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Ich habe nicht geschrieben, dass es sich dabei um die Durchschrift für mich handelt. Ich habe auch eine für den Arbeitgeber erhalten. Wie in meiner Ausführung zu erlesen, habe ich diese noch erhalten, da die Übermittlung weiterhin noch ab und an fehlerhaft ist. Finde ich auch sinnvoll, da es sonst zu weiteren Problematiken kommen kann.
Tiffy:
O-Ton Sprechstundenhilfe meines Arztes: "Sie sind doch an der Uni, oder? Hahaha, öffentlicher Dienst, da druck ich es Ihnen mal sofort aus, die kriegen ja eh nix gebacken... Dann können Sie das dahin faxen, hahaha..."
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