Autor Thema: Krankschrift  (Read 11730 times)

MeinerEiner

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Antw:Krankschrift
« Antwort #45 am: 01.10.2023 21:56 »
Es geht doch hier erstmal nur um die ärztliche Bescheinigung. Die Arbeitsunfähigkeit an sich, also auch die Tage ohne Bescheinigung (Mittwoch bis Freitag) und das Wochenende sollten bei der Frist natürlich mitzählen.
§3 EntgFG Absatz 1 macht hier zumindest keine Unterscheidung zwischen AU mit und ohne Krankenschein.

MoinMoin

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Antw:Krankschrift
« Antwort #46 am: 02.10.2023 08:43 »
Also meldest du am Montag per AU, dass du seit Montag AU bist und meldest gleichzeitig per email, dass du auch Sa, So AU warst.
Nachdem du schon  Mi,Do,Fr AU gewesen bist.

Siehst du da, was das Problem ist?
Am Sa hätte die ärztliche Bescheinigung da sein müssen und es kann ärger geben.
Oder du unterschlägst, das WE, dann ist es Betrug, auch wenn er idR schwer nachweisbar ist.
Eine Arzt wird aber durchaus am Mo, die AU auch ab Samstag ausstellen, das darf er in einem gewissen Rahmen.

Und wenn der AG da keinen Ärger macht und ab Mittwoch die 42 Tagefrist zählen lässt, dann viel Spass dabei, das Geld von der KV zu kriegen.
Die wissen nichts von den Tage.

Marie Kreutz

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Antw:Krankschrift
« Antwort #47 am: 02.10.2023 10:39 »
Es geht doch hier erstmal nur um die ärztliche Bescheinigung. Die Arbeitsunfähigkeit an sich, also auch die Tage ohne Bescheinigung (Mittwoch bis Freitag) und das Wochenende sollten bei der Frist natürlich mitzählen.
§3 EntgFG Absatz 1 macht hier zumindest keine Unterscheidung zwischen AU mit und ohne Krankenschein.

Mein Arbeitgeber meinte kürzlich, dass man bei KoK-Meldungen am selben Tag auch die Krankenkasse informieren müsste. Es zielte auf die 42 Tage Entgeltfortzahlung ab. Meine KK war leicht irritiert, da eine KoK-Meldung keinen ICD-Code offenlegt. Na man kann es ja mal probieren.

Bei dem aktuellen Fall gehe ich davon aus, dass KoK von Mi-Fr, Sa-So genesen, ab Montag Rückfall und dann arbeitsunfähig mit ärztlicher Bescheinigung. Wenn der AG da einen Strick draus dreht, hat er nur auf eine Gelegenheit gewartet. Es kann ja ab Montag auch eine andere Krankheit gewesen sein…

MoinMoin

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Antw:Krankschrift
« Antwort #48 am: 02.10.2023 10:51 »
Es geht doch hier erstmal nur um die ärztliche Bescheinigung. Die Arbeitsunfähigkeit an sich, also auch die Tage ohne Bescheinigung (Mittwoch bis Freitag) und das Wochenende sollten bei der Frist natürlich mitzählen.
§3 EntgFG Absatz 1 macht hier zumindest keine Unterscheidung zwischen AU mit und ohne Krankenschein.

Mein Arbeitgeber meinte kürzlich, dass man bei KoK-Meldungen am selben Tag auch die Krankenkasse informieren müsste. Es zielte auf die 42 Tage Entgeltfortzahlung ab. Meine KK war leicht irritiert, da eine KoK-Meldung keinen ICD-Code offenlegt. Na man kann es ja mal probieren.

Bei dem aktuellen Fall gehe ich davon aus, dass KoK von Mi-Fr, Sa-So genesen, ab Montag Rückfall und dann arbeitsunfähig mit ärztlicher Bescheinigung. Wenn der AG da einen Strick draus dreht, hat er nur auf eine Gelegenheit gewartet. Es kann ja ab Montag auch eine andere Krankheit gewesen sein…
Ja, bei dem aktuellen Fall ist alles ok.
Wenn am WE nicht AU, dann braucht man auch erst Mittwoch die aB. Den Nachweis, müsste der AG führen, dass man AU am WE war.


Tiffy

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Antw:Krankschrift
« Antwort #49 am: 02.10.2023 18:18 »
Was soll KoK sein? Krank ohne AU?

MoinMoin

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Antw:Krankschrift
« Antwort #50 am: 03.10.2023 09:36 »
krank ohne krankenschein würde ichsagen

PhoenixDea

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Antw:Krankschrift
« Antwort #51 am: 13.10.2023 10:49 »
Interessante Diskussion! Du musst zuallererst nichts "vorlegen", allein beim Abruf der eAU mitwirken. Demnach wurde die am Montag festgestellte Arbeitsunfähigkeit sicherlich unverzüglich mitgeteilt bzw. vorher schon der Arztbesuch und damit das Nichterscheinen zum Dienstbeginn. Wichtig ist hierbei der Zeitraum der AU, da dieser beim Abruf durch den AG anzugeben ist.

Nach Deinen Ausführungen lag am Wochenende keine Arbeitsunfähigkeit und damit keine "über drei Tage hinaus bestehende AU" vor. Diese Einschätzung obliegt Dir ebenso wie die vorhergehende für Mittwoch bis Freitag. Du kannst Dich ja auch, entgegen der Prognoseentscheidung des feststellenden Arztes, "gesund schreiben" - also zum Dienst erscheinen. Sollte es zu einem Rückfall kommen, wäre in diesem Fall ebenso eine neue AU notwendig.

Mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhält der AG aus meiner Sicht kein Zurückbehaltungsrecht. Demnach schuldet er allgemein das vereinbarte Entgelt auch für einen solchen Zeitraum. Aufgrund der wohl nicht bestehenden Arbeitspflicht am Wochenende wäre aus meiner Sicht die eigene Arbeitskraft auch nicht gesondert "anzubieten" ("Gesundmeldung").

Sollte ein AG eine Entgeltkürzung auf Grund solcher Tage veranlassen, wäre das die entscheidende Frage bei einer dann wohl unvermeidlichen Zahlungsklage. Demnach, wer eine Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit beweisen müsste. Vielleicht sollte im vorliegenden Fall dem AG noch einmal explizit mitgeteilt werden, dass am Samstag und Sonntag keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat ("Ich habe mich gesund gefühlt"). Allein aus Vorsicht würde ich selbst vermeiden, hier auf die Zeiträume Mittwoch bis Freitag und ab Montag einzugehen.

Als AG würde ich für die Zukunft über spezielle Anforderungen belehren (machen wir von Anfang an so) und gegebenenfalls im Einzelfall eine frühere AU verlangen. Allerdings sehe ich hier auch keinen Nachteil für den AG. Wäre am Mittwoch ein Arztbesuch erfolgt und am Montag dann eine Folgebescheinigung mitgeteilt worden, könnte niemand diskutieren.

Vielen Dank, für die Ausführung. Ich bin  bis zur Nachfrage nicht auf den Zeitraum am Wochenende eingegangen, da ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe. Aber ich habe mich an dem besagten Montag natürlich rechtzeitig krankgemeldet, habe auf den Arztbesuch hingewiesen und auch bereits in einer weiteren E-Mail eine Ablichtung der Papierdurchschrift (erhält man da anscheinend noch, da es manchmal mit dem Abruf nicht funktioniert) mitgeschickt. Also da habe ich hoffentlich alles richtig gemacht.

Ich werde aber deine Idee aufgreifen und nochmals auf das Wochenende eingehen, dass ich da gesund gewesen bin. Ich glaube auch, dass die Problematik wieder eher aufgrund von Unstimmigkeiten unter den Abteilungen aufgetreten ist. Das passiert mir natürlich nicht nochmals, man lernt ja auch aus solchen Situationen.

Ich würde vermutlich folgender Maßen vorgehen.
§ 5 Abs. 1 S. 1 EntgFG besagt, dass du die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen hast.
Das hast du soweit für Mittwoch bis Freitag getan und von Montag bis Freitag.
Hast du deinem AG jemals zu spät deine AU angezeigt? Wenn nicht, durfte dein AG davon ausgehen, dass
du dich am Freitag weiter krank gemeldet hättest, wenn du weiterhin krank gewesen wärest. Da du dich Freitag nicht weiter krank gemeldet hast, darf und muss dein AG davon ausgehen, dass du am Samstag und Sonntag nicht AU warst. Und am Montag erneut AU warst. Erneut, nicht weiter.