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Krankschrift
flip:
Was ist eine Gesundmeldung? Wo wäre geregelt, sich gesund melden zu müssen?
Susa:
Du warst bis Freitag krankgeschrieben und hattest eine AU. Wochenende wieder gesund.
Gesundmeldung muss natürlich nicht am Samstag erfolgen wenn du nur bis Freitag arbeitest!
Der AG geht normalerweise automatisch davon aus dass Du Montag wieder erscheinst oder Dich erneut krank meldest. Dafür musst Du ja auch erneut beim AG anrufen.
Wenn Du übers Wochenende noch krankgeschrieben gewesen wärst, hättest Du eine AU bis Sonntags bekommen oder Du hättest Freitag erneut zum Arzt gehen müssen wenn Du Dich immer noch krank fühlst. So ist das eine erneute Erkrankung!
McOldie:
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es, dass bei der 3-Tage Frist der Krankmeldung in Form der AU nur Arbeitstage zählen. Dies ist falsch. Es gelten bei der Fristberechnung die Kalendertage und nicht die Arbeitstage. Das heißt, sowohl Samstag und Sonntag sowie Feiertage werden mitberechnet.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!), hat der Arbeitnehmer spätestens am folgenden allgemeinen Arbeitstag die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung feststellen zu lassen . Ist der Arbeitnehmer, in dessen Dienststelle die Fünftagewoche gilt, vom Mittwoch an über den Freitag hinaus arbeitsunfähig, hat er die ärztliche Bescheinigung am folgenden Montag vorzulegen; denn dieser Tag ist der erste „allgemeine Arbeitstag der Dienststelle“, der dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit folgt. Es genügt in diesem Falle nicht, wenn in der ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit erst ab Montag bescheinigt ist, die Nachweispflicht beginnt bereits am Samstag (vierter Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit).
Dein Fall ist ein Paradefall für einen streit mit dem Arbeitgeber. Du behauptest, dass du Samstags und Sonntags nicht arbeitsunfähig warst, sondern erst wieder am Montag. Ob du das glaubhaft darstellen kannst, weiß ich nicht. Es ist aber durchaus möglich, dass es hier Ärger mit dem Arbeitgeber gibt. Der Arbeitgeber könnte dies z.B. zum Anlass nehmen und künftig von dir ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen.
McOldie:
--- Zitat von: Susa am 18.09.2023 13:13 ---Du warst bis Freitag krankgeschrieben und hattest eine AU. Wochenende wieder gesund.
Gesundmeldung muss natürlich nicht am Samstag erfolgen wenn du nur bis Freitag arbeitest!
Der AG geht normalerweise automatisch davon aus dass Du Montag wieder erscheinst oder Dich erneut krank meldest. Dafür musst Du ja auch erneut beim AG anrufen.
Wenn Du übers Wochenende noch krankgeschrieben gewesen wärst, hättest Du eine AU bis Sonntags bekommen oder Du hättest Freitag erneut zum Arzt gehen müssen wenn Du Dich immer noch krank fühlst. So ist das eine erneute Erkrankung!
--- End quote ---
Hier lag bis Freitag keine Krankschreibung vor. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Arzt eine Fortsetzung-AU bescheinigt, die das Wochenende mit beinhaltet.
oorschwerbleede:
--- Zitat von: Susa am 18.09.2023 13:13 ---Du warst bis Freitag krankgeschrieben und hattest eine AU. Wochenende wieder gesund.
Gesundmeldung muss natürlich nicht am Samstag erfolgen wenn du nur bis Freitag arbeitest!
Der AG geht normalerweise automatisch davon aus dass Du Montag wieder erscheinst oder Dich erneut krank meldest. Dafür musst Du ja auch erneut beim AG anrufen.
Wenn Du übers Wochenende noch krankgeschrieben gewesen wärst, hättest Du eine AU bis Sonntags bekommen oder Du hättest Freitag erneut zum Arzt gehen müssen wenn Du Dich immer noch krank fühlst. So ist das eine erneute Erkrankung!
--- End quote ---
Genau das ist ja wohl nicht der Fall gewesen, sondern es wurde davon Gebrauch gemacht, sich nur beim AG als krank abzumelden, ohne beim Arzt vorstellig geworden zu sein. Wohl noch im Glauben, es wird übers Wochenende wieder. Erstmalig beim Arzt war der TE erst am folgenden Montag.
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