Krankschrift

Begonnen von maja1204, 18.09.2023 11:40

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MoinMoin

Zitat von: flip am 18.09.2023 21:03

Dafür wäre mir keine Rechtsgrundlage bekannt (AU vorlegen mindestens ab Samstag). Wo könnte ich das nachlesen?
Am Montag morgen muss die AU vorgelegt werden, wenn man durchgängig krank ist, korrekt?
Also wenn man noch am Samstag AU ist, dann muss man am Samstag zum Arzt sich AU schreiben lassen, die dann am Montag beim AG sein muss.
Wenn man am Samstag nicht AU ist, da erledigt sich das.
Also entweder man ist durchgängig AU, dann hat die Attestiereung nach dem dritten Tag zu erfolgen.


clarion

Also schleppt man sich bei gleicher Wochentagskonstellation montags  krank ins Amt, steckt die Kollegen an und lässt sich ab Dienstag noch mal krankschreiben???

maja1204

Okay, ihr seid euch hier nicht so einig mit der Rechtsauslegung. Es ist meines Erachtens auch sehr schwammig im Gesetz formuliert -wie immer. Ich möchte einfach meine Möglichkeiten kennen. Ich weiß auch, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber ich habe mir eben dabei nichts gedacht. Wie bereits erwähnt, ging ich davon aus am Montag bereits arbeiten zu können, da ich mich über das Wochenende erholt hatte und es mir recht gut ging. Aber manchmal steckt man eben nicht drin.
Arbeitet denn hier jemand zufällig in der Personalstelle und kennt die Auffassung dafür?

MoinMoin

Die Frage ist doch warst du Sa und So AU
Bei Ja, hast eine Problem.
Bei nein
alles gut.
Wenn do Mo-Mi Au warst und Do nicht und Fr wieder Au
Dann hast du auch kein Problem.

MoinMoin

Zitat von: clarion am 18.09.2023 21:28
Also schleppt man sich bei gleicher Wochentagskonstellation montags  krank ins Amt, steckt die Kollegen an und lässt sich ab Dienstag noch mal krankschreiben???

Nein, man geht Samstag zum Arzt und lässt sich AU schreiben.
So wäre es Formal richtig.
Oder aber man lügt und sagt, man ist Sa oder So nicht Au gewesen und geht Montag zum Arzt.

maja1204

Nein, ich wäre am Samstag und Sonntag (wenn es Arbeitstage gewesen wären) auch arbeiten gegangen. Aber ich schätze mal, dass ich dies beweisen müsste, kann ich ja aber schlecht. Ich kenne hier auch keinen Arzt, der am Wochenende Dienst hat. Aber das wäre ja, wie bereits erwähnt, auch nicht nötig gewesen, da ich zu dem Zeitpunkt von einer Genesung ausging. Es waren auch in dem Sinne nicht komplett die gleichen Symptome.

MoinMoin

Zitat von: maja1204 am 18.09.2023 22:57
Nein, ich wäre am Samstag und Sonntag (wenn es Arbeitstage gewesen wären) auch arbeiten gegangen. Aber ich schätze mal, dass ich dies beweisen müsste, kann ich ja aber schlecht.
Ich wüßte nicht, warum du das beweisen müsstest.
Wenn der AG dir einen Vorwurf/Abmahnung erteilt, dann ist er doch in der Beweispflicht.
Oder müssen die, die Mo/Di krank sind auch beweisen, dass sie nicht schon Sa/So krank waren?
ZitatIch kenne hier auch keinen Arzt, der am Wochenende Dienst hat.
Dann solltest du dich aber schnell darum kümmern, zu wissen, wo der ärztliche Notdienst bei euch ist, den kann man nämlich hier und da mal gebrauchen.
Und wenn man sihc erst im Notfall um dieses Wissen bemüht ...
ZitatAber das wäre ja, wie bereits erwähnt, auch nicht nötig gewesen, da ich zu dem Zeitpunkt von einer Genesung ausging. Es waren auch in dem Sinne nicht komplett die gleichen Symptome.
Jetzt widersprichst du dich.
Warst du genesen am Samstag oder nicht.
Wenn du am Samstag nicht arbeitsfähig warst, dann haste du in der Tat (formal) falsch gehandelt.

maja1204

Das ist eigentlich kein Widerspruch, aber vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Ich war am Wochenende gesund und hatte bereits "privat" meinen Kollegen signalisiert, dass ich am Montag wieder im Dienst bin. Aber das ist auch nicht das Problem. Ich wollte nicht wissen wie man sich da rausschummelt, ich möchte da schon einfach ehrlich den Ablauf sagen können. Ich bin eindeutig erneut erkrankt, sonst wäre ich mit der Situation anders umgegangen und hätte mir darüber gleich Gedanken gemacht.

Einen Notdienst musste ich bisher nicht in Anspruch nehmen und ich denke im Internetzeitalter dürfte das kein Problem sein. Da wird man bei Bedarf sicherlich fündig.

Aber ich danke euch für eure Ausführungen. Sollte ich jetzt da Probleme haben, dann möchte ich halt nur Schlimmes abwenden. 2 Tage ohne Bezahlung (Fortzahlung) ist ja noch das kleinere Übel -nicht schön aber besser als eine Abmahnung. Das sind eher Situationen die mir dabei Sorge bereiten. Wobei ich bisher nie vorher Probleme hatte, da ich sehr selten krank bin. Aber ich bin gerne in solchen Diatuationem vorher genau informiert, damit ich weiß wie ich was klären kann.

MoinMoin

Und da du eidesstattlich versichern kannst, dass du Sa/So nicht Au warst, hast du auch nichts falsch gemacht.
Sollte der AG dich abmahnen oder Lohn kürzen, dann solltest du das vom ArbG einkassieren lassen.

tv-landschaft

Einen AG, der sich traut deswegen einem langjährigen, zuverlässigen und ehrlichen Mitarbeiter eine Abmahnung reinzudrücken, würde ich verlassen. Das hat vielleicht vor 10-15 Jahren noch so einseitig funktioniert, aber nun ist Arbeitnehmermarkt... Natürlich Abmahnung grundsätzlich vorher aus Prinzip anfechten. Glaube aber kaum, dass es dazu kommen wird.

Susa

Zitat von: oorschwerbleede am 18.09.2023 15:08
Zitat von: Susa am 18.09.2023 13:13
Du warst bis Freitag krankgeschrieben und hattest eine AU. Wochenende wieder gesund.
Gesundmeldung muss natürlich nicht am Samstag erfolgen wenn du nur bis Freitag arbeitest!
Der AG geht normalerweise automatisch davon aus dass Du Montag wieder erscheinst oder Dich erneut krank meldest. Dafür musst Du ja auch erneut beim AG anrufen.

Wenn Du übers Wochenende noch krankgeschrieben gewesen wärst, hättest Du eine AU bis Sonntags bekommen oder Du hättest Freitag erneut zum Arzt gehen müssen wenn Du Dich immer noch krank fühlst. So ist das eine erneute Erkrankung!


Mittwoch bis Freitag krank ohne Krankmeldung. Wochenende Nix und Montag ist man wieder krank. Da muss man dann zum Arzt eine AU bekommen. Ab dem Montag. Reicht ja dann. Nicht rückwirkend. :)



Genau das ist ja wohl nicht der Fall gewesen, sondern es wurde davon Gebrauch gemacht, sich nur beim AG als krank abzumelden, ohne beim Arzt vorstellig geworden zu sein. Wohl noch im Glauben, es wird übers Wochenende wieder. Erstmalig beim Arzt war der TE erst am folgenden Montag.

MoinMoin

Nein man muss dann erst ab Mittwoch zum Arzt um eine AU zu bekommen.
Mo-Mi sind 3 Tage.
Oder musst, du wenn du Mo-Mi AU bist, Do zur Arbeit gehst und FR wieder krank eine AU vom Arzt holen? Nein.

oorschwerbleede

Zitat von: maja1204 am 19.09.2023 08:29
Das ist eigentlich kein Widerspruch, aber vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Ich war am Wochenende gesund und hatte bereits "privat" meinen Kollegen signalisiert, dass ich am Montag wieder im Dienst bin. Aber das ist auch nicht das Problem. Ich wollte nicht wissen wie man sich da rausschummelt, ich möchte da schon einfach ehrlich den Ablauf sagen können. Ich bin eindeutig erneut erkrankt, sonst wäre ich mit der Situation anders umgegangen und hätte mir darüber gleich Gedanken gemacht.

Einen Notdienst musste ich bisher nicht in Anspruch nehmen und ich denke im Internetzeitalter dürfte das kein Problem sein. Da wird man bei Bedarf sicherlich fündig.

Aber ich danke euch für eure Ausführungen. Sollte ich jetzt da Probleme haben, dann möchte ich halt nur Schlimmes abwenden. 2 Tage ohne Bezahlung (Fortzahlung) ist ja noch das kleinere Übel -nicht schön aber besser als eine Abmahnung. Das sind eher Situationen die mir dabei Sorge bereiten. Wobei ich bisher nie vorher Probleme hatte, da ich sehr selten krank bin. Aber ich bin gerne in solchen Diatuationem vorher genau informiert, damit ich weiß wie ich was klären kann.

Wenn du tatsächlich am Samstag gesund warst und deine Kollegen das durch deine private Nachricht bezeugen können, solltest du das vielleicht deinem AG genau so sagen. Damit erledigt sich die Notwendigkeit der Krankschreibung am Wochenende, da es sich um eine neue Erkrankung handelt.

Um künftig dem Problem des Notdienstes am Wochenende aus dem Weg zu gehen, wäre es m. E. sinnvoller, das Krank-ohne-AU-Bescheinigung nicht bis zum letzten (3.) Tag auszureizen. Geh doch einfach am zweiten Tag zum Arzt und lass dir - falls notwendig - eine AU geben. Bist du vor Ende des darin genannten Zeitraums wieder fit, kannst (und musst eigentlich) du wieder normal auf Arbeit gehen. Damit kommst du erst gar nicht in eine solche Lage.

flip

#28
Zitat von: MoinMoin am 18.09.2023 21:23
Zitat von: flip am 18.09.2023 21:03

Dafür wäre mir keine Rechtsgrundlage bekannt (AU vorlegen mindestens ab Samstag). Wo könnte ich das nachlesen?
Am Montag morgen muss die AU vorgelegt werden, wenn man durchgängig krank ist, korrekt?
Also wenn man noch am Samstag AU ist, dann muss man am Samstag zum Arzt sich AU schreiben lassen, die dann am Montag beim AG sein muss.
Wenn man am Samstag nicht AU ist, da erledigt sich das.
Also entweder man ist durchgängig AU, dann hat die Attestiereung nach dem dritten Tag zu erfolgen.
Das Attest wurde nach dem dritten Tag (am Montag) ausgestellt und unverzüglich vorgelegt. und nun?
Mir fehlt immer noch der Hinweis auf die Rechtsgrundlage, dass der 4. und folgende Krankheitage zu attestieren sind, wenn an diesen planmässig nicht zu arbeiten ist.
Es steht auch nirgends geschrieben, dass man dann Samstags oder gar Sonntags zum Arzt muss, so man denn einen findet der einen da behandelt.

Tiffy

Ich kenne zwar die Rechtsgrundlage (evt. Entgeltfortzahlungsgesetz?) nicht, kann aber eine eigene Erfahrung beitragen: Ich wusste, dass Krankschreibungen für Kalendertage gelten und kam genau in diese Situation, dass Samstag und Sonntag nicht bescheinigt waren, als ich eines Montags morgens beim Arzt saß, weil es mir wider Erwarten schlechter anstatt besser ging. Also sprach ich ihn drauf an und befürchtete schon, dass ich nun auch zu hören bekommen würde, ein rückwirkendes Atteste sei ganz, ganz problematisch. War es aber nicht. Auf die Kalendertage- und Rückdatierungsproblematik angesprochen, lächelte mein Hausarzt wissend und sagte, das sei doch gar kein Thema. Ich bekam das Attest und somit auch keine Probleme mit der Personalabteilung.