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Höhergruppierung oder erst Stufenaufstieg?

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Ellufa:
Hallo Zusammen,

ich bin derzeit in der E9a Stufe 5 eingruppiert – Stufe 6 kommt am 01.01.2026.

Es steht eine Höhergruppierung in E9b im Raum und die Frage ist schlicht – soll ich jetzt von der E9a/5 in die E9b/4 gehen (1) oder warten, bis ich in die E9a/6 aufsteige, um dann in die E9b/5 zu kommen (2)?

Bei direkter Höhergruppierung in die E9b/4 würde ja der Garantiebetrag für die 4 Jahre ungedeckelt dazu kommen.

Ich habe dann etwas rumgerechnet, und komme bei (1) einem angenommenen Start in der E9b/4 im September 2023 – August 2027 (bis am 01.01.2027 Stufe 5 käme) auf 197.715,36 EUR Brutto ohne Jahressonderzahlung (da die ja den gleichen prozentualen Anteil hat – und für mich leichter zu rechnen war).

Wenn ich den Stufenaufstieg in der jetzigen E9a/5 abwarte, am 01.01.2026 in die E9a/6 komme und dann in die E9b/5 gehe (2), komme ich auf 196.569,84 EUR (Gleicher Zeitraum Sep23/Aug27).

Der Unterschiedsbetrag zwischen 1 und 2 beträgt also nur 1.145,52 EUR/Brutto. Auf den Zeitraum gesehen ist das ja kaum fast nix – aber würde ja eher für eine sofortige Höhergruppierung sprechen.

Wenn ich nun noch weiter in die Zukunft rechne (bis Erreichen der E9b/6 Sep32 (1) bzw. Jan31 (2) – unter Weiterrechnung bis Aug32) dreht sich das Ganze genau um und 2 ist mit 1.431,88 EUR leicht vorn.

Entscheide ich mich also lieber für den Spatz in der Hand oder die (zugegeben magere) Taube auf dem Dach – oder habe ich schlicht einen Denkfehler drin und die Lösung ist viel einfacher?

Ellufa:
Hat keiner eine Idee/Meinung dazu? :-\

oorschwerbleede:
Wenn du jetzt auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten und damit auf die Höhergruppierung in die 9b verzichtest, wer garantiert dir denn, dass du diese dann in über 2 Jahren bekommst? Angenommen, du bleibst in der 9a und dein AG überlegt es sich anders (weil die Arbeit ja bis dahin auch erledigt werden muss findet er eine Alternative), dann bleibst du auch nach Stufenaufstieg in der 9a. Aus meiner Sicht macht ein Abwarten des Stufenaufstiegs nur dann Sinn, wenn der Zeitraum absolut überschaubar ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: oorschwerbleede am 20.09.2023 10:43 ---Wenn du jetzt auf die Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten und damit auf die Höhergruppierung in die 9b verzichtest, wer garantiert dir denn, dass du diese dann in über 2 Jahren bekommst? Angenommen, du bleibst in der 9a und dein AG überlegt es sich anders (weil die Arbeit ja bis dahin auch erledigt werden muss findet er eine Alternative), dann bleibst du auch nach Stufenaufstieg in der 9a. Aus meiner Sicht macht ein Abwarten des Stufenaufstiegs nur dann Sinn, wenn der Zeitraum absolut überschaubar ist.

--- End quote ---
Oder wenn der Break Even Point in "ferner" Zukunft liegt, so wie z.B. beim HG von EG11S4

Warnstreik:
Hilft dir bei deiner Frage nicht, aber das Beispiel zeigt doch wunderbar die bescheuerter Regelung der nicht-stufengleichen Höhergruppierung. Ich gebe den Leuten höherwertige Arbeiten aber bezahle sie nicht entsprechend. Absurd und ein Thema, was mal angegangen werden müsste. Leider ist es nicht sonderlich gut zu verkaufen in Tarifverhandlungen.

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