Kann man dir die höherwertige Tätigkeit nicht erstmal nur vorübergehend übertragen und dann wenn du den Stufenwechsel gemacht hast, die Höhergruppierung vornehmen?
Ansonsten ist gerade ein guter Zeitpunkt um seinem Arbeitgeber zu erklären, dass man die höherwertigen Tätigkeiten nur bei stufengleicher Höhergruppierung ausführen wollen würde. Nur wenn Arbeitgeber ihren Innen- und Finanzministerien erklären, dass die stufengleiche Höhergruppierung wichtig ist, werden sie in Betracht ziehen, diese zum Verhandlungsgegenstand zu machen. Meine Behörde hat bspw. vor kurzem beim Innenministerium einen Brandbrief abgegeben, dass es unbedingt eine eigene Tabelle für IT-ler braucht, weil wir bald mehr Externe als fähige Angestellte haben und für jede aufgrund Verrentung nachbesetzte Stelle zwei weitere Mitarbeiter in den Ruhestand gehen.