Zur Mehrverdiener Familie: diese Art der Berechnungsgröße kann nur eingeführt werden, wenn der Dienstherr viele Pflichten des Beamten aufgibt. Also auch keine Versetzungen etc. mehr, da ja das Gesamteinkommen nunmehr den Faktor "Partnereinkommen" berücksichtigt und die Erweiterung damit nicht mehr zulässig ist.
Für diese Aussage die ich eben getätigt habe wird es sicher 3-4 Jahre dauern. Aber so wird es dann im Urteil eines Verfassungsgerichts stehen.
Davon gehe ich zu 99.9 Prozent aus. Alles andere wäre reine Spekulation.