Autor Thema: [MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor  (Read 31377 times)

Studienrat

  • Gast
Guten Morgen wertes Forum,

sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000

Inhalt:
  • Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
  • Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
  • Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
  • Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
  • Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
  • Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
  • Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?

Danke

Tja, von der eingangs erwähnten Forderung (weiter oben) ist der Kabinettsbeschluss aber weit entfernt.

Studienrat

  • Gast
Das Finanzministerium rühmt sich in seiner Pressemitteilung damit: „Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des
Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den
Beamtenbereich“ den Lohnabstand zum Bürgergeld in den Schritten:

• Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver.
Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in
der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe
um 1 Prozent angehoben.
• Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls
Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des
Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem
Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro
gezahlt werden.

wiederherzustellen.
Weiterhin verkauft Herr Dr.Geue (seine Promotionsarbeit möchte ich mal lesen)
diese Maßnahme als: „ Wertschätzung für die
Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land.“

Mehr Hohn geht nicht.
Aber vielleicht fühlen sich die Mecklenburger ja von ihm angesprochen?




EinMecklenburger

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Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?

SH4MP

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Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?

Ich lese das auch so raus.
Das ist wirklich beschämend. Die Glättung der Sonderzahlung scheint wohl auch zu entfallen.
Nach den "großen" Ankündigen weiß man gar nicht ob man lachen oder weinen soll.

Studienrat

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Es ist mal wieder ein Meisterwerk der volksnahen SPD!

SH4MP

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Frau Pooth (DGB Nord) scheint nach dem Besoldungsdialog auch nicht gerade amused über das Ergebnis zu sein.
Es wird jetzt wieder zu Widersprüchen gegen die Besoldung aufgerufen.

https://nord.dgb.de/presse/++co++9996903e-9e6d-11ee-a09c-001a4a160123

Studienrat

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Frau Pooth (DGB Nord) scheint nach dem Besoldungsdialog auch nicht gerade amused über das Ergebnis zu sein.
Es wird jetzt wieder zu Widersprüchen gegen die Besoldung aufgerufen.

https://nord.dgb.de/presse/++co++9996903e-9e6d-11ee-a09c-001a4a160123

„Monatelange Gespräche und Vereinbarungen, die am Ende an einer wichtigen Stelle nicht eingehalten werden. Das Vertrauen der Gewerkschaften in das Wort des Finanzministers ist beschädigt“

Hat die Gewerkschaft etwa etwas anderes von der SPD erwartet?

Mitleser

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„ Die Landesregierung hat entgegen der bestehenden Absprache darauf verzichtet, die Gesamttabelle um ein Prozent anzuheben. Pooth: „Wer länger dabei ist und keine unterhaltsfähigen Kinder (mehr) hat, der geht nun fast leer aus. Das war anders vereinbart.“

Supi… also für die „Alten“ gibt’s nix 😂

Robbe

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Finanzminister Geue verteidigt Entscheidung

Die Kritik weist Geue jedoch von sich. Er habe ein Problem damit zu erklären, wenn der Abstand unten hergestellt werden soll, dass auch die höheren Gruppen ein Prozent mehr bekommen, wo es jetzt doch auch den Tarifabschluss gebe. "Und deswegen meine Empfehlung, das herauszunehmen, dafür noch mal die, die am wenigsten verdienen, noch mal zu befördern und damit den Abstand herzustellen. Ich glaube, das ist jetzt ein gutes Paket", so Geue gegenüber NDR 1 Radio MV. Einen Widerspruch, wie sie die Gewerkschaften gefordert haben, hält Geue für unnötig. Das Gesetz wird voraussichtlich im März 2024 wirksam werden und die Zahlungen sollen dann rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 erfolgen.

Studienrat

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NDR1 MV entspricht auf jeden Fall dem Niveau Geues Kompetenz.

EinMecklenburger

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Auch wenn das Gesetz in rückwirkend in Kraft tritt bringt mir das doch nichts. Also warum soll ich keinen Widerspruch einlegen.

Studienrat

  • Gast
Also von meinem Kollegen haben es unter 10% mitbekommen.
Viele der restlichen 90% verstehen den Sachverhalt noch nicht einmal.
Also was soll einer Landespolitik schon passieren, wenn sie eigentlich für nahezu unmündige Bürger Politik macht und sich dabei von Stillstand bis Wortbruch alles erlaubt. Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass sie genau deshalb über uns lachen.


SH4MP

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Herr Geue hat sich im Intranet des Landes in einem knapp 7 minütigen Beitrag nochmal zu dem 3-2-1 Gesetz geäußert.
Um es abzukürzen:
Tarifergebnis wird wie bekannt 1:1 übernommen (ausgenommen sind die Minister und Staatssekretäre)
Aus dem Besoldungsstrukturgesetz wird lediglich die 1%ige Erhöhung der nicht anfangsstufen gestrichen, da hier verfassungswidrige Bedenken bestehen. Stattdessen hat man entschieden die A4 Beamten in A5 umzuleiten ("befördern" laut Minister, kann man per Gesetz befördern?! Ich glaub nicht). Der Rest bleibt erhalten (wie bspw. Anpassung der Sonderzahlung).

Weitere Anpassungen sind für 2024 geplant. Unter anderem soll die Besoldung in MV Stück für Stück mit den restlichen norddeutschen Bundesländern standhalten können. Dafür werden im Kreise der Nordfinanzministerkonferenz Arbeitsgruppen gebildet um eine einheitliche und attraktive Besoldung herzustellen.

Studienrat

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Bla bla und wir bekommen nichts!