Autor Thema: [MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor  (Read 32392 times)

Nutzer12345

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Guten Morgen wertes Forum,

sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000

Inhalt:
  • Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
  • Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
  • Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
  • Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
  • Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
  • Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
  • Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?

Danke

Mitleser

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Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.

Hulbatsub

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Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.

Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.

Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.

Schnarchnase81

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Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.

Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.

Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.

Zweitaccount Seppelmeier???

Der Obelix

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Am lustigsten ist wieder die Ehepartner-Einkommensgrenze von 6400 €. Natürlich verfassungswidrig.

Der Ehepartner sorgt selbst für die Amtsangemessenheit der Besoldung des Beamten, nicht mehr der Dienstherr. Einfach herrlich und erfrischend anders der Norden unserer Republik.

Wird dann bei der Versetzung des Beamten der Ehepartner auch versetzt? Was passiert wenn der Ehegatte aber Arbeiten muss im schönen Gadebusch und der Beamte nach Heringsdorf versetzt wird? Na gut für 6400 € pro Jahr darf man sicher dem Ehegatten auch zumuten die einfachen 246Km zu pendeln (592 Km pro Tag)......

Mitleser

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Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.


Hatte mal jetzt Zeit, um zu vergleichen...vielleicht lese ich das auch nur falsch  ::)

Beispiel A12, Stufe 10, verh., 2 Kinder:

Besoldung:
Thüringen: 5008€ vs. etwa 4740€ für MV nach Erhöhung von 1% gemäß Entwurf;
Th. zahlt für das erste Kind 304€, für das zweite 494€ vs. 175€ pro Kind für MV
Th. zahlt 80€ pro Erwachsenem im Haushalt, wenn Partner nicht im öD, sowie 40€ pro Kind vs. MV = 0

Wenn jetzt die Thüringer gefühlt so viel Geld in die Hand nehmen, um eine amtsangemessene Alimentation zu schaffen, versteh ich das Papier aus dem Norden nicht wirklich.
Am o.g. Beispiel hat der Thüringer Beamte gute 1000€ mehr auf der Brutto-Seite, wenn man alles zusammengerechnet hat?
Ich bin gespannt, was die vielen anderen Bundesländer aus der Schublade zaubern werden.

Aloha

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Zitat
Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
Wunderbar, jetzt legt Landesregierung einfach die Prüfkriterien des BVerfG fest.

edeserver

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Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??

Aloha

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Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??
Ich denke, niemand glaubt an eine verfassungskonforme Lösung hier, aber es spart einfach erstmal Geld! Allein das Einbeziehen des Partnereinkommens heißt doch im Klartext: "Uns ist klar, dass die Besoldung um mindestens 6000€ zu niedrig ist, wir sparen aber erstmal mit diesem Taschenspielertrick und verschieben die Lösung bis zu einem Gerichtsurteil in der Zukunft, wenn wir lange nicht mehr verantwortlich sind."

Die Gewerkschaftsdiskussion hatten wir ja schon vielfach, aber außer von drb und dbb-thüringen ist da im Allgemeinen nicht viel zu erwarten. Dieses Beispiel ist hier natürlich besonders krass und hat schon fast bayerische Züge.

Malkav

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Pünktlich zu dieser Frechheit von Regierungsvorhaben eine neue Meldung von der Umfragefront:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-jetzt-auch-in-mecklenburg-vorpommern-vorn-viertes-bundesland-19184419.html

Aber Frau Schwesig wird die demokratische Grundordnung sowie die Werte und Normen des Grundgesetzes mit allen Mitteln des Rechtsstaates verteidigen!

Also na ja ...ääääähm .... die meisten Normen.

Und hinsichtlich der Mittel na ja ... äääähm ... also alle Mittel außer Haushaltsmittel.

Einige Bestandteile des Verfassung sind ja auch Regierungsperspektive offenkundig eher (ausschließlich einseitig) dispositiv. Es scheint sich immer noch nicht bis in höchste Regierungskreise rumgesprochen zu haben, dass es das Grundgesetz nur als Gesamtpaket gibt und man nicht bestimmte Teile ignorieren kann, wenn die gerade nicht in den Kram passen.

racketsn

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https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

meckelbörger

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Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen.

Aloha

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https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

Ja, vor allem, da hier ja vom dbb-mv der Eindruck erweckt wird, dass z.B.  mit einer 1%-igen Erhöhung der Besoldung von Ledigen eine verfassungsmäßige Alimentation erreicht sei.

Ozymandias

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https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/

„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."

einfach nur traurig!  :(

1 Jahr Verhandlungen, warum? Da sieht man mal wieder wie zäh es zugeht. Vor allem muss man Bedenken, der Beschluss ist mittlerweile über 3 Jahre alt. Also hat man mindestens 2 Jahre gar nichts gemacht.

Immerhin bekommt bei diesem Modell die ganze A-Besoldung Erhöhungen. Ob das Konzept insgesamt aber so stimmig ist, ist eher fraglich. Auch hohe R und B-Besoldungen müssen amtsangemessen besoldet werden.

racketsn

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"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."

Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?