Autor Thema: Von TV-L in TVöD Bund E13/3 oder E14/1  (Read 3550 times)

Satuni

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Von TV-L in TVöD Bund E13/3 oder E14/1
« am: 21.09.2023 10:21 »
Hallo in die Runde,

ich habe bereits im Forum einige Beiträge zum Thema gelesen, trotzdem bleiben bei mir einige Fragezeichen, die ich gern klären würde. Folgende Situation:

Aktuelles Arbeitsverhältnis im Rahmen des TV-L als WiMi in E13/3 in 2024 Wechsel in 4. Nun gibt es zwei Angebote:

1) TVöD E14,1, 5 Jahre befristet: Eine höhere Einstufung lt. Personalservice nicht möglich, da anderer Tarifvertrag und andere Entgeltgruppe und kein Personalbeschaffungsproblem. Tatsächlich würde das eine finanzielle Verschlechterung bedeuten, wenn man nicht die 220 Euro Infliationsausgleich dazu nimmt, die bis 02/2024 im TVöD gezahlt werden. (TV-L steht ja aus)

2) TVöD E13,3, unbefristet: Stufenmitnahme ist wohl (doch) möglich, auch wenn hier ebenfalls von TV-L in TvöD gewechselt wird. Netto ist das ein Sprung von fast 400 Euro.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb E14 mit Tätigkeiten, die höher bewertet sind, "schlechter" bezahlt ist. Mir erschließt sich nicht, was dann die Motivation sein soll, mehr Verantwortung, komplexere Aufgaben etc. zu übernehmen, wenn man mit einem Minus rausgeht. Andererseits bin ich nicht sicher, was in E13 eigentlich das Ende vom Lied ist, wenn man alle Erfahrungsstufen durchlaufen hat. Sollte man doch zeitig in E14 wechseln, wenn der Gehaltunterschied zu E13/3 noch überschaubar ist? Würde es so sein, wenn man in E13/6 ist und man wechselt in E14, dass man massive Gehaltseinbußen hat, weil man automatisch in die E14/1 geht? Fragen über Fragen...

Ich würde mich über die ein oder andere Antwort freuen! Und natürlich fließt in die Entscheidung mehr ein als das Gehalt, aber inhaltlich sind beide Stellen ähnlich attraktiv.

Vielen Dank und viele Grüße!

FearOfTheDuck

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Antw:Von TV-L in TVöD Bund E13/3 oder E14/1
« Antwort #1 am: 21.09.2023 15:20 »
Du solltest EG nur in mit derselben Nummer der Stufe vergleichen, also EG13/3 mit EG 14/3.
Anspruch hast du bei AG-Wechsel nur auf Stufe eins, es sei denn es liegt einschlägige Berufserfahrung vor, alles andere müsstest du verhandeln. Es könnte also sein, dass in 2) der AG hier einschlägige BE sieht.
Innerhalb des TVÖD würdest du stufengleich höhergruppiert werden, also von EG13/6 in EG 14/6

Das Ende vom Lied in EG 13 singt dir die Gehaltstabelle.

MoinMoin

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Antw:Von TV-L in TVöD Bund E13/3 oder E14/1
« Antwort #2 am: 21.09.2023 16:19 »
zu 1.) ja, kann man so sehen, man könnte dich aber auch via §16.2a
auf EG13s3 einstellen und dann eine HG zu eg14s3 machen.
aber warum sollte der AG das machen, wenn er keine Not hat die Stelle mit jemanden anderes zu besetzen.
Da du wahrscheinlich für die Stelle keine einschlägige Berufserfahrung hast, ist alles andere eine Kann Regelung.

zu 2.) es kann eine eB vorliegen, oder hier wird der §16.2a genutzt.

die EG14 Tätigkeiten sind nicht schlechter bezahlt, du wirst halt nur zu schlechten Konditionen (Stufe 1) eingestellt, weil dir nicht mehr zusteht.

Von der EG13S6 gehts im TV-L zur EG14S5 im TVöD Bund/VKA zur EG14S6.

im TV-L und TVöD Bund kann man eine Zulage in höhe von 20% der Stufe 2 bekommen, dann ist Ende.

andreb

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Antw:Von TV-L in TVöD Bund E13/3 oder E14/1
« Antwort #3 am: 21.09.2023 21:02 »
Ich werfe mal das Rundschreiben des BMI zu § 16 TVöD in den Raum..

Auch daraus dürfte sich alles relativ leicht beantworten lassen.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2021/RdSchr_20211014.html

Auf den o.a. Sachverhalt wird es ab 3. interessant.