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Resturlaub bis Jahresende
Umlauf:
--- Zitat von: skiveren am 22.09.2023 23:54 ---Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 30.09.23 beginnen.
--- End quote ---
„Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:“
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 31.12.23 genommen worden sein.
Es gibt einen bunten Strauß an Regeln.
Daher ist das „Wir kennen“ äußerst unpassend.
Daher gilt meinen Regel nur für einen bestimmten Bereich des ÖD.
aronzo:
--- Zitat von: apo am 22.09.2023 19:07 ---Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
--- End quote ---
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.
Umlauf:
--- Zitat von: aronzo am 23.09.2023 07:33 ---
--- Zitat von: apo am 22.09.2023 19:07 ---Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
--- End quote ---
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.
--- End quote ---
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die Informationsplicht allgemein bekannt sein sollte. Immerhin habe ich diesen Hinweis mindestens das 3. Mal bekommen. D.h., die gibt es schon ein paar Jahre.
Tagelöhner:
Vielleicht kommen so manche öffentliche Arbeitgeber langsam auf den Trichter, was in der freien Wirtschaft schon länger der Standard ist. Für aufgehäufte Urlaubsansprüche müssen dort üblicherweise Rücklagen gebildet und bilanziert werden, was bei einer kontrahierenden Wirtschaft bzw. einem Rückgang der Steuermittel bzw. der aktuellen Ausgabenexplosion womöglich dazu führt.
BA1657:
Hallo in die Runde!
Ich meine mal einen Artikel gelesen zu haben, dass der Urlaub tatsächlich verfällt, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat. Nur bei Arbeitsunfähigkeit und dienstlichen/betrieblichen Gründen, kann der Urlaub bis zum 31.05. des Folgejahres genommen werden (laut TVöD). Ansonsten verfällt dieser auch.
Wenn die Arbeitgeber einen drängen, dann sollten sie den Urlaub auch geben. Ich kann nur aus dem Bereich Krankenhäuser sagen, dass viel Druck gemacht wird, aber wenn man dann Urlaub nehmen will, es dann immer heißt, dass kein Personal da sei.
Gruß
B.
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