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Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

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tina92:
Meine Frage bezog sich auf "warum nur zwei Wochen zur Arbeit erscheinen".
Auch wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluß ist, ist immer noch der ganze Monat zu arbeiten.

aronzo:
Ich kenne keinen so gelagerten Fall, in welchem die (kündigende) Person überhaupt zur Arbeit erschienen ist. Nix passiert. Es ist ein Phänomen unserer Zeit. Ich erinnere mich aber an dahingehend gestaltete Vertragsstrafen; bei eine Strafe bis zum Verdienst der Kündigungsfrist durchaus haltbar.

tina92:
Meine Frage bezog und bezieht sich immer noch auf die Antwort #1 von Clarion. Was auch immer damit gemeint war, kann nur er/sie/es aufklären.

RsQ:

--- Zitat von: tina92 am 26.09.2023 10:17 ---Meine Frage bezog sich auf "warum nur zwei Wochen zur Arbeit erscheinen".
Auch wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluß ist, ist immer noch der ganze Monat zu arbeiten.

--- End quote ---
Steht das so im Vertrag? M. E. ist es eher üblich, dass man bei kurzfristiger "Nichtantrittsabsicht" zwei Wochen vor dem 1. Arbeitstag kündigen müsste.

tina92:
Wie ist denn die Rechtslage?

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