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Qurantäne / nachträgliche Einbehaltung vom Lohn

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RsQ:

--- Zitat von: Rossi am 25.09.2023 14:41 ---Ein AN wurde Ende Jan. 2022 bis Anfang 2022 aufgrund einer Corona Infizierung in Quarantäne versetzt. Der AN war nicht AU bzw. hat diese nicht feststellen lassen.

--- End quote ---
Hat der AN denn auch gearbeitet? Dann gäbe es doch erst recht keinen Anlass, Entgelt einzubehalten?!

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